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spezielle Paragrafen für Autofahrer

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die
Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken
Fahrspur.
 
 Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO
sehr teuer werden!
 
 Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4
Punkte - 3 Monate Fahrverbot.
 
 Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich
im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen
Wiederholungen.
 
 Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
 
 Noch mehr sparen?
 
 Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50
Euro - 2 Punkte.
 
 Wieder ein Punkt gespart!
 
 Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und
insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
 
 Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
 
 Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst
Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
 
 Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben.
 Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert
und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.)
kaufen.
 
 Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
 
 So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.


Antworten zu spezielle Paragrafen für Autofahrer:

das ist wirklich lustig

ich werde nie die politik und/oder dessen gesetzte verstehen.

 

Zitat
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.

ich habe immer GEGLAUBT, dass wissen macht ist^^
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst
Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
 
 Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben.
 Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert
und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.)
kaufen.
 
 Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
 
 So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.

Hast du das schon ausprobiert ::);D;D;D

Das stimmt: Quelle
« Letzte Änderung: 03.01.07, 20:48:23 von Hadde »

« Pocket-AbakusVorausschauende Programmierer ! »
 

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