Hallo,
ich wollte mal fragen ob es verboten ist ein Button mit dem Namen "SPenden" auf seine hp einzugügen für meinen Gamesserver
Badboy2005 Gast |
Badboy2005 Gast |
Hallo,
ich wollte mal fragen ob es verboten ist ein Button mit dem Namen "SPenden" auf seine hp einzugügen für meinen Gamesserver
Also erst mal, Du bist 14 oder ?
Wie kommst Du dann an ein Konto bei Paypal ?
"Nur Personen ab 18 Jahren sind zur Eröffnung eines PayPal-Kontos berechtigt."
>Spenden<
Als Empfänger steuerbegünstigter Zuwendungen kommen besonders in Betracht:
*juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften),
*öffentliche Dienststellen,
*Vereine, Stiftungen oder sonstige Körperschaften, denen das Finanzamt die Spendenempfangsberechtigung wegen Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bescheinigt hat.
***
So, mal angenommen Du würdest Spenden entgegen nehmen...
Nach § 50 Abs. 1 EStDV hat die Zuwendungsbestätigung (bisher: Spendenbestätigung) auf
einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen. Im Einvernehmen mit den obersten
Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten Muster ab dem 1. Januar 2000 zu verwenden.
Kannst Du, wenn Dir jemand etwas spenden würde, so eine Bestätigung ausfüllen ?
***
Bitte schlag Dir das aus dem Kopf.
Und wenn, dann lass Dich von einem Rechtsanwalt oder aber von dem Finanzamt beraten. Wo Du aber nicht weit kommen wirst, mit 14...
Ich denke, so das Wort Spenden an sich is mal schnell in den Mund genommen, aber was dahinter steckt, das nicht jeder einfach irgendwelche Spenden in Empfang nehmen darf, dass wissen die wenigsten.
***
Spenden
http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/Gemeinnuetzigkeits_und_Spendenrecht.htm
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/Formulare/250,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=35772
Schenkung
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Schenkungssteuer/sst.htm
http://www.bnotk.de/notartaetigkeiten/erbeundschenkung_schenkung.htm
http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG004902377
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Lies hier, was zu beachten ist, wenn Du arbeiten möchtest:
http://www.stellenratgeber.de/ferienarbeit.htm
http://www.jumpradio.de/build_index.html?/scripts/quicktipp/inhalt_quicktipp.cfm?date=2005-06-28%2000:00:00
Ab 13 Jahren
Hier darf man nur leichte Aushilfstätigkeiten wie Babysitten oder Prospekte austragen übernehmen. Das ganze höchstens zwei Stunden am Tag nach der Schule und vor 18 Uhr. Und nur an fünf Tagen die Woche. Das gilt auch für die Ferien.
Ab 15 Jahre
Darf man bis zu vier Wochen am Stück arbeiten oder 20 Einzeltage im Jahr. Acht Stunden am Tag sind erlaubt, wenn die Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr liegt.
Wer also in den Sommerferien vier Wochen am Stück jobbt, der hat sein „Kontingent“ aufgebraucht.
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