Urteil: „Kaufen“ reicht als Beschriftung des Bestellbuttons nicht aus
Die Geschichte um die Button-Lösung scheint einfach kein Ende zu nehmen! Gerade in dem Moment, als es schien, dass sich die Wogen glätten und der Großteil der Webshop-Betreiber eine rechtssichere Beschriftung des Bestellbuttons gefunden hat, kommt der nächste große Aufreger: Das Amtsgericht Köln hat geurteilt, dass das Wort „Kaufen“ als Beschriftung für den Bestellbutton nicht ausreicht. Eine Entscheidung, die bei Experten für Verwunderung und Unverständnis sorgt.
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Ganz ehrlich - was soll das? Solche Entscheidungen lösen bei mir als Webmaster einfach nur noch Wut und Unverständnis aus!