Hat dir diese Antwort geholfen?
Wenn jetzt aber jemand trotz Downloadschutz sich die Musik zu eigen macht wäre das ein eindeutiger Verstoß.
Ja sicher.
Aber lass Dich nicht auslachen.
Dazu genügt ein Hinweistext - mit dem Versuch, den
Download durch irgendwelche (nicht praktikablen) "Programmierlösungen" zu verhindern, gibst Du Dich letztendlich dem Gelächter des "Downloaders" preis.
Vergiss es also: so wie Du Dir das vorstellst, funktioniert das nicht.
Indem Du Deine Musik veröffentlichst, machst Du sie öffentlich zugänglich - einem wirklich an Deiner Musik Interessierten dann widerum Restriktionen durch irgendeinen (nicht praktikablen) sog. "Downloadschutz" zu "offerieren" ist letzlich nur lächerlich.
Auch das Vertbot die Musik auf einen Videoportal einzusätzen.
Leider ist es vorgekommen das man diese Hinweise ignoriert.
Bei dem Versuch, das zu verhindern scheitert selbst die Musikindustrie mit ihren prallen Kassen und Möglichkeiten. Was, glaubst Du, kannst Du als "kleines Licht" da machen??