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Online Shop


Hi Leute!

Ich habe da ein Frage.
Ich möchte nen Online Shop eröffnen.

Ich hoffe hier kennt sich einer in dem Gebiet Online Shop super aus.
Meine Frage aber jetzt diesbezüglich:

Mein Freund hat auch so nen Online Shop und der hat ein ein Gewerbe Angemeldet weil er seine Ware von einem Großhändler bekommt.

Ich würde aber die Sachen die ich verkaufe nicht von einem Großhändler mir holen sondern einfach vom Geschäft oder übers Internet die Ware bestellen und dann auf meinem Online Shop zum verkauf anbieten.

Mein Freund meinte ich bräuchte dafür kein Gewerbe anmelden weil ich es ja nicht von einem Großhändler bekomme die Ware.

Brauch ich ein Gewerbe dazu oder irgendeine Lizenz oder sowas?

Ich würde eben so Computer Zubehör zum kauf anbieten (alles legal)
Druckerpatronen usw.

Bitte um deinen Kommentar dazu...
Und natürlich um Hilfe

Mfg
wanted

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Hallo,

also ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, weil deutsches Recht und seine Paragraphen. Aber mein Kenntnisstand ist, dass Du auf alle Fälle einen Gewerbeschein benötigst. Das hat mit dem Bezug der Ware (Großhändler oder nicht) überhaupt nix zu tun. Sondern den benötigst du immer dann, wenn du die Absicht hast auf Dauer Gewinn zu erzielen (was ja IMHO bei einem Shop auf alle Fälle der Fall ist). Egal, ob du am Monatsende 1000 EUR Gewinn oder 1000 EUR Verlust machst. Wichtig ist nur, dass du irgendwie Dauerhaft Gewinn erzielen möchtest. Kann aber sein, dass man da irgendwie Ausnahmen beantragen kann, kommt sicherlich auch auf die Umstände an. Aber das kann wohl nur ein Anwalt genau sagen. So wies mit den deutschen Gesetzeen ist, erstmal wird grundsätzlich alles verboten, und dann kommt ein riesenlanger Schwanz mit Ausnahmen...
Auf alle Fälle bist du mit Gewerbeschein auf der sicheren Seite.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=13936

http://www.rechtslexikon-online.de/Gewerbeschein.html
http://www.rechtslexikon-online.de/Gewerbe.html (die beiden Seiten funktionieren dummerweise nur im IE, nicht im Mozilla) :o:o>:(

Mario 8)

hi...

hatte auch mal das vergnügen mich mit nem online-shop selbständig zu machen (nu nicht mehr  :) ). Also Gewerbeschein ist dir an herz zu legen da du , wie mario schon sagte, auf gewinn aus bist. So ein gewerbeschein kostet nicht die welt (bei mir waren es 33 Euronen). Da du aber mit Computerteilen handelst (so wie ich damals) brauchst du noch ein Polizeiliches führungszeugnis da du mit Luxusgütern handelst und die sind "überwachungspflichtig" (sagte jedenfalls der typ vom gewerbeamt). Einen guten onlineschop kannste dann bei 1&1 bekommen.

soviel von meiner seite.

Gruß

Jan

P.S.: Mit einem Gewerbe kannste dann auch z.B. deine Ware von Firmenauflösungen beziehen was recht billig ist und du dann wieder günstig verkaufenkannst. Denn ich hab gemerkt das Ebay mein größter feind war.

Also ne Handelslizenz oder ähnliches braucht man prinzipiell am Anfang nicht?

Weiß zufällig jemand ob es für Tee, und Kräuter irgendwelche besonderen Regeln gibt. (solang diese nicht unters Arzneimittelgesetz fallen) So bezüglich Lebensmittelrecht oder so!?

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Wie sich das mit Tee und dergleichen verhät: keine Ahnung.
Aber wo ich den Thread grad lese, folgendes noch: gerade im Computerbereich sind es häufig Firmenkunden, die irgendwelches Zeugs kaufen. Die wollen natürlich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer haben, um den Krempel abzusetzen. Das geht IMHO als nicht gewerblicher Verkäufer keinesfalls.

greez 8)
JoSsiF

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@Jan, warum hast Du Deinen Shop aufgegeben? Dachte, sowas wäre ganz gut.

Gewerbe muss man immer anmelden,bei uns kostets 17 Euro. Wenn Du beim Großhändler einkaufen gehst, dann weiß er ja  dass Du weiter verkaufst, daher is er ja ein großhändler.

Wenn Du an private Leute verkaufst, musst Du auf die gesetzlichen Bestimmungen achten, Widerrufsrecht u.s.w. Und vor allem Gewährleitung.


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