Hat dir diese Antwort geholfen?
Ich habe daraufhin die Inhalte der Website rausgenommen.
Eigenmächtig und geschäftsschädigend. Die Site ist nun mal seine Site,
ich habe mal für die Firme in der ich beschäftigt war, eine Website erstellt. Über den Namen eines Inhabers angemeldet.
egal wer sie erstellt hat. Du hast außerdem während der Zeit in der Du die Site erstellt hast Gehalt bekommen. Wenn er "es" darauf anlegt, kann er Dich auf Schadenersatz verklagen - und zwar nicht zu knapp - wenn Du Glück hast, belässt er es bei einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage.
Nun hat dieser inhaber einfach meine Inhalte mit den Bildern kopiert und genauso wieder (nur mit anderem Design) reingestellt.
Klar darf er das. Die damaligen Inhalte hast Du in seinem Auftrag gegen Lohnzahlung als Mitarbeiter erstellt und eingestellt, die Inhalte beziehen sich auf sein Geschäft. Die Inhalte "gehören" ihm.
Ein Bekannter sagte mir, es sei trotzdem mein geistiges Eigentum.
Gruß an Deinen Bekannten: Bullshit! Die sog. "Schöpfungshöhe" wird, so es sich nicht um eine wirklich!!! geniale!!! und einmalige!!! Idee/Umsetzung handelt dazu mit Sicherheit nicht ausreichen.
Habe ich eine Möglichkeit ihm das zu untersagen?
Nein. Wie naiv bist Du wirklich??
Wobei eine Abmahnung müßte ich doch schreiben können oder nicht?
Sollen wir Dich hier vor oder nach der Konsultation Deines Anwaltes auslachen??
Zudem stehen im Impressum falsche Angaben, soll man das so stehen lassenoder muss ich da was unternehmen?
Das geht Dich, mit Verlaub, einen Sch...dreck an - es sei denn, die Angaben wurden von Dir wissentlich und mit schlechter Absicht vorgenommen und könnten ebenso geschäftsschädigend sein. Dann solltest Du sie ändern oder Deinen Noch-Arbeitgeber fairerweise darauf hinweisen, dass Korrekturbedarf besteht. Andernfalls kann und kann / wird man Dir ggf. bewusst betriebene Geschäftsschädigung unterstellen und Dich dafür haftbar machen.
Nun werde ich gekündigt und es sind im Arbeitsverhältnis Dinge vorgefallen, die nicht rechtens waren (von seiten des einen Inhabers).
Das festzustellen und zu beurteilen solltest Du jemand überlassen, der sich auskennt: dem zuständigen Arbeitsamt/Arbeitsgericht oder ggf. Deinem eigenen, auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.