Im vergangenen Jahr hat ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte dazu beigetragen, dass die Verwendung von Internet-Statistik-Tools wie Google Analytics als datenschutzrechtlich problematisch angesehen wird (Urteil vom 27.03.2007, Az.: 5 C 314/06). Das LG Berlin hat das Urteil im Wesentlichen bestätigt (Urteil vom 06.09.2007, Az.: 23 S 3/07). Die IT-Recht Kanzlei fasst zusammen, wo die rechtlichen Probleme liegen und wie ihnen begegnet werden kann. (...)
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http://www.it-recht-kanzlei.de/google-analytics-datenschutzrecht.html
nico (9.087) Administrator 243x Beste Antwort 1249x "Danke"
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