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Tausende von Tauschbörsennutzern in Deutschland, darunter viele, die sich das Computerspiel Earth 2160 aus dem Web gezogen hatten, wurden in den letzten Monaten wegen Urheberrechtsverletzung angezeigt. Die Verbindungsdaten, über die sich Provider und Nutzer feststellen lassen, hat die Firma Logistep ermittelt. Die Staatanwaltschaft hat viele Verfahren gegen Zahlung einer Summe von bis zu 500 Euro eingestellt. Für die mutmaßlichen Täter ist der Fall damit jedoch nicht erledigt - der Spiele-Anbieter macht Schadensersatzansprüche geltend, verbunden mit einer Abmahnung. Straf- und zivilrechtlich belangt werden kann jedoch nur derjenige, der die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat. Und das ist trotz der gespeicherten Daten nicht eindeutig festzustellen, wie Rechtsanwalt Johannes Richard ausführt. Der Inhaber eines Internet-Anschlusses muß nicht zwangsläufig der Nutzer sein. Auch über einen WLAN-Hotspot können alle möglichen Leute Tauschbörsen nutzen. Wer sich zu unrecht abgemahnt fühlt, kann eine negative Feststellungsklage einreichen. Die Beweislast, dass eine Abmahnung berechtigt ist, liegt ausschließlich beim Abmahner.
Quelle: PC-Welt Januar 2006
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