Wie wahr, wie wahr, @hansx! Eigentlich möchte ich hier an einen Scherz glauben. Aber es ist wohl wirklich ernst gemeint. Wenn es den Tatsachen entspricht, dass der "arme" Hubert 51 Jahre alt ist, dann kann ich wohl mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass @Beate65 eine Dame reiferen Alters ist. Aber Alter schützt vor Torheit nicht, wie man sagt.
Eben weil es sich um Ihren Mann handelt, werte Dame, sollte sich doch das Problem auf eine würdevolle und menschlich anständige Art lösen lassen. So, wie @yazaki bereits vorschlug. In diesem Forum können doch nicht Ihre Beziehungsprobleme gelöst werden, die es ja ganz offensichtlich zu geben scheint, indem Sie zumindest einen Teil dessen, was Sie für eine Lösung halten, in eine computertechnische Frage packen und hier zur Diskussion stellen.
Ich mache Sie hier auch vorsorglich darauf aufmerksam, dass das Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB einen Straftatbestand darstellt, der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
§ 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Sollten Sie unter den "unsittlichen Bildern", die Ihr Mann "vermutlich in großem Stil verwaltet", jedoch Bilddokumente vermuten, deren Speicherung und Besitz selbst einen Straftatbestand darstellen würde (z.B. Kinder---ographie), kann ich Ihnen nur nahe legen, sich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu wenden.