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Stream Converter - Spotify, Amazon, Tidal, Deezer

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum.
Freue mich dabei sein zu können und bin gespannt
wie sich hier untereinander geholfen wird.

Es geht mir um Folgendes:

Ich bin bei verschiedenen Musik Streaming Anbietern registriert.

Laut Deutschem Recht ist es ja so, dass man die Streams mitschneiden darf. Also eine sogenannte analoge Aufnahme ist erlaubt.

Nachzulesen ist es u.a. hier:
https://www.techfacts.de/ratgeber/ist-das-mitschneiden-von-spotify-maxdome-legal/

Spotify hat in seinen Nutzungsbedingungen verankert, dass Sie diese Aufnahmemethode nicht akzeptieren bzw. man darf es laut Spotify nicht. Wie das rechtlich aussieht, wäre eine andere Sache.

Bei Amazon Music, Deezer und Tidal habe ich soetwas nicht gelesen. Ist dort auch soetwas in den Nutzungsbedingungen verankert?

Nun habe ich auch durch Recherchen im Internet gelesen,
dass es auch sogenannte Converter für diese Streaming Dienste gibt, d.h. man fügt einen Link von einer Playlist oder eines Liedes ein und das Tool lädt die Datei direkt von diesem Dienst runter.

In meinen Augen sind doch SOLCHE Tools illegal, oder?

Wie seht ihr das Ganze?
Meines Erachtens findet dann nämlich ein Download statt ALLERDINGS von einer nicht offensichtlich rechtswiedrigen Quelle sondern vom Streaming Anbieter selbst.

Ein Tool dafür wäre z.B. "tunepat"

Meines Erachtens dürften doch solche Tools gar nicht verkauft werden.

Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen, dass es mir hier um nichts illegales geht sondern ich möchte wissen wie da die Rechtslage ist.

Freue mich auf eure Beiträge.

Schönen Abend euch allen.





Antworten zu Stream Converter - Spotify, Amazon, Tidal, Deezer:

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Kurz gesagt, für alles, was Du aufzeichnen tust, egal mit welchen Tools, bekommt der entsprechende Künstler NICHTS. Amazon, Spotify und Co. ist es vollkommen egal, wie Du das handhabst. Die bekommen ihr Geld sowieso von Dir. Und jedes Mal, wenn Du einen Titel nicht per Stream hörst, sondern von Deinen Mitschnitten, brauch die an der Rechteinhaber nichts zu zahlen. Du schadest also nur den Künstlern, ob erlaubt oder nicht. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

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Eine Privatkopie ist erlaubt. Lies dazu mal hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/privatkopie

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Zitat
Dies gilt nur, wenn zusätzlich

1.
    die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder

2.
    eine ausschließlich Analoge Nutzung stattfindet.
 
Dann ab damit auf die gute alte Musikkassette oder ne Schallplatte pressen. Alles andere wäre digital.

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Wo kein kläger, da kein richter.
Die rechteinhaber können jederzeit gegen solche anbiter vorgehen, das kleingeld haben sie dazu.
Ich hole mir auch gerne filme von youtube, um sie im garten ohne internetanbindung anzusehen. Ins netz stelle ich garnix, außer meiner meinung.


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