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Man kauft nicht wie etwa angenommen wird eine Cd für Geld, sondern vereinbart etwas (das was man beim Installieren am Anfang immer wegklickt ).
Das beinhaltet die Nutzung der Software so wie sie vom Hersteller vorgesehen wurde.
An der Stelle kann ich Dir also nicht sagen dass es völlig legal ist was Du machst, aber das ist nicht das Ende der Betrachtung.
Übrigens da streiten sich die Experten bis heute ob man die geöffnete Software doch nicht zurückgeben darf, denn immerhin konnte man die Lizenzvereinbarung vor Installationsversuch nicht einsehen.
Jetzt hast Du quasi die Software verändert und willst sie auf eine nicht vorgesehene Art nutzen, dabei machst Du es aber nicht anderen zugänglich womit der Hersteller weniger absetzen kann oder veränderst die Software zum Nachteil/Schaden der Herstellers.
Damit bist Du in der Praxis auf der sicheren Seite, es wird bestimmt auch wenn es rauskommt nicht gegen Dich geklagt werden und selbst dann würde es mindestens wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aber sogar aus tatsächlichen Gründen, denn das Gericht wird finden dass genauso wie die AGBs irgendwelcher Händler, die Lizenzvereinbarung nicht alles ist. Du hast mit Kauf der Software etwas mehr Rechte an ihr erworben als der Hersteller (zudem in anderer Absicht, also illegale Kopien zu verhindern, die Du nicht weitergibst) selbst zugibt.
Wenn der Hersteller die Datenträger nicht Wertbeständig macht und Du hast ja eine Lizenz für die Ewigkeit gekauft, ist es Dein gutes Recht technisch dafür zu sorgen das diese Eigenschaft hergestellt wird.
Mir ist schon klar dass Images oft mit Weitergabe verbunden sind, aber man kann Dir nicht vorwerfen dass Du was machst was auch woanders anders genutzt wird.