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Suse: TV-Serien per filesharing downloaden illegal?

ich wusste nicht so recht wo diese frage reinpasst.

ist es grundsätzlich illegal TV-Serien per file-sharing downzuloaden?

filesharing an sich ist ja nicht illegal, solange man keine Copyright geschützten Daten downloaded.

Ich kann mir doch z.B. bedenkenlos Trailer, Opensource-Software o.a. legal file-sharen, oder?

danke
steffen


Antworten zu Suse: TV-Serien per filesharing downloaden illegal?:

Hi

Ich glaube, mit TV-Serien ist es nicht anders. Der Sender hat die Rechte, eine Serie zu senden. Du als Privatmann, darfst es aufnehmen aber nicht verbreiten. Durch Filesharing "sendest" du die Serie. Ob durch das Runterladen dich strafbar machst ? Oder macht sich nur der "Verbreiter" strafbar ?

Opensource Software ist ja anders, darum heisst es ja Opensource.
Trailer..? Keine Ahnung!

Gruß

achso, du hast recht, an die sender hab ich gar nicht gedacht ???
schade eigentlich, ich verpass nämlich viele sendungen, weil ich zu der zeit arbeite(falls man beim FSJ von arbeit sprechen kann *g*), außerdem krieg ich meine tv-karte nicht richtig zum laufen:
ich empfange nur ard & zdf ..lol

ja aber wenn die sendungen, die man sich downloaded doch eh im fernsehen laufen, wo ist da eigntlich das problem? ob man sie sich jetzt aufnimmt, oder downloaded?
hm naja ich mach ja keine gesetze (noch nicht?())
vielleicht besser so..

danke für deinen beitrag

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Für das sehen im TV zahlste (evtl *g*) Gebühren an den Autor eines Films. Beim Download nicht und schon ist der Schaden da.

ja gut ok
ich gebe mich geschlagen
(wenn auch nicht ganz ohne zähneknirschen *g*)

« Letzte Änderung: 19.11.04, 21:11:00 von _s_t_E_F_F_e_n »

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Hi

aber wer sollte dir nachweisen können das du das "TV-File" nicht selbst aufgenommen hast  ;)

MfG

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Das ist der springende Punkt, zwischen Theroie und Praxis. Aaaber. Viele in den Weiten des Internet hinterlegte Seiren stammen von Premiere und wenn da hübsch das Logo prangt, du aber gar kein Premieren hast... oder ein anderes Logo dessen Empfang du gar nicht reinbekommst. Na ja. Wenn da einer was auf RTL aufnimmt, ists was anderes.

einfach mal ein beispiel:
wenn ich mir z.B. die deutschen simpsons-folgen runterlade..
wen würde das stören?
da laufen doch eh ständig die "neuen" folgen und wiederholungen auf pro7
schadet man den sendern, wenn man die folgen im file-sharing anbietet?

« Letzte Änderung: 20.11.04, 23:48:30 von _s_t_E_F_F_e_n »

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eigentlich nicht, das sehen die aber ganz anders. Solange die es nicht erlauben... sense. Vor allem wollen sie ja ihre Simpsons-DVDs verkaufen. Ohne Logo und ohne Werbepausen und mit Schnickschnackzubehör (das niemand braucht). Für dich selbst ist das aber völlig OK, kannst du dir aufnehmen solange du willst.

Hallo,
ich habe dazu auch noch eine Frage. Bis vor Kurzem lief auf ProSieben die erste Staffel von Lost. Die zweite Staffel soll erst Herbst 2006 kommen. Die Folgen werden allerdings jetztz schon auf Englisch mit deutschem Untertitel im Internet angeboten.
Ich will die Folgen unbedingt sehen und wollte wissen ob man sich damit strafbar macht, wenn man die runtelädt. Ich könnte ja genausogut einen Freund in USA haben, der die mir aufnimmt und mir dann schickt. Außerdem werde ich sie dann nächten Herbst auf ProSieben noch mal anschauen. Dann haben die auch ihre Quote durch micht. Der amerikanische Sender ABC is ja FreeTV (glaub ich) und hier könnte ich den ja eh nicht empfangen.

Es ist ganz einfach sobald jamannd Rechte an eine Sache besitzt und wird ohne genemigung verbreitet oder geladen macht man sich stafbar.

Ein gibts da noch ein Besitzer gibt die Sache frei,zb downloaden

Im Moment des Ausstrahlens der Sendung dürfte eigentlich der Sender legal über die Urheberrechte verfügen. Der Sender stellt dann dem Zuschauer das Produkt zur Verfügung. Die Erlaubnis die Sendung zu schauen dürfte der Sender dann dem Kunden konkludent geben indem er die Möglichkeit erhält den Kunden mit Werbeblocks zu konfrontieren. Geht man nun davon aus, dass diese Werbeblocks auch in der Datei vorhanden sind müsste man eigentlich sagen das auch hier eine konkludente Einwilligung zu sehen ist. Also so würde ich jedenfalls argumentieren. Will aber anmerken das ich kein Experte im Urheberrecht, oder worunter das fällt, bin.

konkludent - wohl ein Fremdwörterlexikon zur Hand?

Ne aber die spannende Frage bei TV-Serien ist doch, ist der Besitz zu Hause - ohne Nachweis der Selbstaufzeichnung (wie auch immer der vollzogen werden soll) - strafbar ist.

Außerdem bietet Pro7 bei Eigenproduktionen wie Stromberg (DVD Merchandise inbegriffen) Stream-Downloads on-demand an. Bei den Simpsons hat Pro7 wohl nur Sende- und keinerlei Urheberrechte. Die liegen eher bei FOX in den Staaten. Welches Interesse die daran hätten das Sharen von (un-)synchronisierten Episoden im Ausland haben ist fraglich. Es ist aber bestimmt geringer als das der Film- und Musikindustrie. Eine eindeutig strafbare Handlung sehe ich nur bei einer Vorführung oder Ausstrahlung wie man es auf Videokassetten damals noch las.

Es bleibt also der Unterschied - Gesetzeslage und Wirklichkeit. Und Kosten-Nutzen Faktor der Kläger.

nochmal zu der sache mit der lost staffel: das is verboten und steht natürlich auch unter strafe, vor allem aus dem grund dass du etwas in einem land siehst dass erst später zur veröffentlichung gedacht ist. und da du bei peer to peer sowieso auch immer uploader bist verbreitest du es auch schon vorher


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