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Suse: Suse: Suse 10.2 und Samba=PDC

Wie mache ich aus meinem Samba einen PDC?

Ich habe Samba installiert über yast, danach habe ich einen in suse vorhandenen user c.meyer ein pw. zugeteilt über "smbpasswd -a c.meyer" danach kam aufforderung zur kennwort eingabe und bestätigung und dann habe ich per "smbclient -L localhost -U c.meyer" mich testweise angemeldet! Das funktionierte alles also, bin ich voller zuversicht an einen XP Pro client und habe gesagt, dass er sich an einer domain anmelden soll und eben benutzer und pw.  eingegeben bestätigt dann hat es ein paar sekunden gedauert und es kam der fehler, dass auf der Domain kein konto für den computer ermittelt werden. Wo liegt der fehler, wir brauchen eine Serverseitige Profilverwaltung und Speicher f. Datenaustausch. Hoffe es kann mir einer weiterhelfen.

Danke im vorraus.


Antworten zu Suse: Suse: Suse 10.2 und Samba=PDC:

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Hallo,

da guckst Du hier:

http://www.tecchannel.de/server/linux/402321

und auch hier auf den deutschen Seiten des SAmba Entwicklerteams:

http://samba.sernet.de

Have Fun

Super Anleitung von tecchannel.de aber ein Problem hab ich noch:

http://www.tecchannel.de/server/linux/402321/index4.html

Da wird angegeben, dass man folgendes ausführen soll:

Zitat
1   groupadd -g 300 clientpc
2   useradd -g clientpc -d /dev/null -s /bin/false TEST$
3   passwd -l TEST$

naja dadrunter steht dann, dass man zeile 2 lieber in den global teil der conf schreiben soll, also, habe ich das natürlich auch getan. Naja, aber es lief nicht, also habe ich dann den befehl noch mal in der kommanobox eingegeben und dann kam folgende Fehlermeldung:

Zitat
useradd: Invalid home directory `/dev/null'.

Warum sagt der denn jetzt sowas??? Ich nehme einmal an, dass das auch der fehler ist den er verursacht, wenn das in der conf steht, kann man davon ein log einsehen? Wenn ja, wo finde ich den?

Ansonsten ist die Anleitung bis hierher super, ich habe bestimmt nur einen kleinen Denkfehler o.ä.

MfG

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Hallo,

Du hast den Denkfehler vermutlich bei den Benutzern. Den identischen Benutzer muss es auf Linuxebene (yast), samba ( useradd -a ...) und Windows geben. Der Benutzer TEST ist wohl nicht angelegt. Das kannst Du in yast Sicherheit und Benutzer erledigen. Dort kannst du auch festlegen ob sich der Benutzer in Linux anmelden darf oder nur auf der Windowsebene, indem du die Loginshell in den Details auf /bin/false für den Linuxaccount setzt oder auch nicht. Ist das, was Du mit dem Konsolenbefehl machen wolltest. Hier gehts aber bequem per Maus.
Die Sambalogs findest Du in /var/log/samba. nmb.log für die Win Namensauflösung ( rcnmb start /stop / restart) und smb.log für den Samba Server (rcsmb start /stop /restart ). Wenn alles zur Zufriedenheit läuft, solltest Du in yast ->System->Runleveleditor->Expertenmodus nmb und smb in Runlevel 3 und 5 aktivieren, damit die Dienste beim Rechnerstart automatisch gestartet werden. Beachte auch, falls du die susefirewall einsetzt, in yast->Benutzer und Sicherheit->Firewall bei erlaubte Dienste den Sambaserver freizuschalten.

Have Fun

« Letzte Änderung: 30.04.07, 10:42:40 von Dr. SuSE »

So, habe jetzt den benuttzer per Yast angelegt einfach TEST ohne $ und nun, wenn ich mein XP anmelden will erzählt er mir einen von doppelanmeldung nicht erlaubt, aber wir kommen der sache schon näher...

Ich hoffe,  wir schaffen das noch.

MfG

Kritiker

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Hallo,

wie schon gesagt, du musst den benutzer 3 mal anlegen. yast, samba, windows.

Have Fun

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Hallo,

beachte auch die Schreibweise. Linuxsysteme und somit auch Samba unterscheiden zwischen GROSS- und kleinschreibung. So ist der Benutzer Test nicht der Gleiche, wie der Benutzer test. Am Besten alles klein schreiben. Gilt auch für Dateinamen und Verzeichnisnamen.

Have Fun

Ich habe alles groß geschrieben und das auch bei windwows. groß und kleinschreibung beachte ich nun auch bei windows seid dem ich Suse nutze ausser in foren :(.

Also, können wir den Fehler mal ausschließen, aber mein XP meinte, war vorhin nur kurz überflogen, hier noch mal etwas ausführlicher

"eine mehrfachverbindung unter einem benutzer ist nicht zulässig!"


MfG


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