Es tut mir (nicht einmal besonders) leid, zu erklären, das die Erklärung im Bezug auf die EULA absoluter Unsinn ist.
Die EULA ist nichts weiter als eine Willenserklärung eines US- Amerikanischen Konzerns, die (noch) nicht in Deutschland Gesetzeskraft hat. Das sagt wikipedia dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
Und außerdem gibt es noch einie Reihe Deutscher Gerichtsbeschlüsse dazu.
Mir ist vollständig unklar, weshalb Deutsche User die Interessen eines Amerikanischen Konzernes mehr verteidigen, als dieser selbst!
Wenn ein User im Besitz einer legalen XP- Version ist, diese also gekauft hat, dann kann er diese von einer beliebigen CD oder einem beliebigen Datenträger aus installieren - so es seinen Key noch weiß.
Es ist da nicht einmal mehr der Besitz des Aufklebers, der Original- CD oder des (wie dümmlicherweise des öfteren behauptet wird) des Handbuches erforderlich.
Ein solcher nachweis muß erst dann geführt werden, wenn ein Anderer Besitzansprüche auf eben diesen Key erhebt.
Und auch in diesem Falle genügt sogar die Kaufquittung.
Du kannst also mit einer beliebigen Installations- CD Deinen PC unter Verwendung Deines legalen Keys installieren. Du mußt nur darauf achten, das die "Typ- Klasse" identisch ist, also Home oder Prof.
Empfehlenswert ist, die Installations-CD mit dem SP2, den Sicherheitspatches und ähnlichem vor der Installation slipzustreamen.
Solltest Du dazu Hilfe benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Die angesprochene Meldung resultiert aus einem fehlerhaft durchgeführten Installationsversuch.
First Boot Device = CDROM. Und das unbedingt!
Zu dem hier Gesagten stehe ich mit meinem Namen.
Jürgen Kirsten