Hallo,
Zitat http://de.wikipedia.org/wiki/FAT
FAT32
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FAT32 hat die folgenden Merkmale:
Es werden 228 = 268.435.456 Cluster verwendet.
Da VFAT unterstützt wird, sind lange Dateinamen (bis 255 Zeichen) möglich.
Die Partitionsgröße ist auf 2 TB begrenzt.
Die Cluster sind je nach Partitionsgröße zwischen 512 Byte und maximal 32 KiB groß.
Dateien dürfen bis zu 4 GiB groß werden.
Es können 2 hoch 32 (4.294.967.296) Dateien abgelegt werden.
...
Unter Windows 2000 und Nachfolgern kann man mit dem eingebauten Programm "Formatieren" maximal 32 GiB große FAT32-Partitionen neu erstellen (von Microsoft beabsichtigtes Verhalten, siehe Weblinks). Der Zugriff auf größere FAT32-Partitionen, die anders erstellt wurden, ist aber immer möglich.
Zitat http://www.tfh-berlin.de/~s17048/bs/ntfs/ntfs_groessen.htm
Das NTFS Dateisystem von Windows
Maximale Größen unter NTFS 5
Maximale Volumegröße
Theoretisch: 264 Cluster - 1 Cluster
64-Bit Windows XP mit 64 kb Cluster könnte also 264 x 216 byte - 64 kb = 1 YB - 64 kb ansprechen
Implementiert: 256 TB - 64 kb (232 Cluster - 1 Cluster)
32-Bit Windows XP kann mit 4 kb Cluster 232 x 212 byte - 4 kb = 16 TB - 4 kb verwalten
32-Bit Windows XP mit 64 kb Cluster sind 232 x 216byte - 64 kb = 256 TB - 64 kb möglich
Praxis: die Partitionstabellen im MBR unterstützen nur 2 TB für normale Volumes
Dynamic Volumes können über 2 TB (also bis 256 TB) groß sein
Maximale Dateien pro Volume
4,294,967,295 (232 weniger 1 Datei)
Maximale Dateigröße
Theoretisch: 16 EB - 1 KB (264 bytes - 1 KB)
Implementiert: 16 TB - 64 kb (244 bytes - 64 KB)
Dateiname bis 255 Zeichen im Unicode
Was lernen wir daraus?
Völlig egal, ob müller FAT32 oder NTFS nutzt! - Und Stif-Meister hat recht (NTFS bei heutigen Festplatten) und er nur fast recht (FAT32, max. Dateigröße 4GB). Aber er hat mehr recht als unrecht.
Ob die Festplatte von müller nur aus einer Partition besteht, in dieser Partition nur ein Ordner angelegt wurde welcher 16500 MP3-Dateien enhält,die den zur Verfügung stehenden Speicherplatz nunmehr erschöpft haben, vermag ich nicht zu sagen. Aber das bekommt der müller ja schnell selbst heraus, wenn er dieses Laufwerk im Explorer mal mit der rechten Maustaste anklickt und die Eigenschaften aufruft.
Wohl aber vermag ich zu sagen, dass das Erstellen einer besonderen Art von Kopien (sog. Raubkopien) ein Vergehen darstellt, welches bestraft werden kann. Aber genauso kann bestraft werden, wer öffentlich einen anderen einer rechtswidrigen Tat bezichtigt, die dieser nicht begangen hat. Und was, Phr34k, gibt dir die Gewissheit, das der müller ein Raubkopierer ist? Vielleicht nimmt er ja vom guten alten Radio auf ...?
Gruß
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