leenaa Gast |
Vista: Brennen
Antworten zu Vista: Brennen:
Re: Download ( bezahlt ) ist nicht zu brennen ???
Zitat von: pittiplatsch
Titel abspielen und mit NO 23-recorder mitschneiden als MP3 (ohne DRM)... Wink
Ich nutze dafür das Programm "Tunebite". Gab es mal als Gratis-Vollversion auf Heft-DVD.
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Zitat von DD
Ja, diese Musik-Dateien kannst du leider NUR mit dem Windows Media Player brennen. Andere Brenner-Programme können damit nicht umgehen. Sad
So steht es auch bei Freenet:
Brennen oder Exportieren auf mobile Geräte
Mit dem Windows Media Player lassen sich die Songs direkt auf eine Audio- oder Daten-CD brennen. Das Audio-CD-Brennen erfolgt on-the-fly im disc-at-once-Verfahren, d. h. die Playliste wird ohne Zwischenschritte mitsamt allen Effekteinstellungen und Song-Informationen im Direktverfahren gebrannt. Die Audio-CD entspricht dabei dem RedBook-Standard für Audio-CDs, d. h. sie lässt sich von fast jedem handelsüblichen CD-Player abspielen. Daten-CDs bieten sich für mobile Player, als Archivierung oder zum Song-Transport an.
Musikstücke im Format Windows Media
Sie dürfen sich für Ihren Privatgebrauch physische CDs von ihren Downloads brennen. Die Musikstücke im Format Windows Media sind, falls nicht anders angegeben, mit dem Digital Rights Management (DRM) von Microsoft versehen, das illegales Kopieren und die Weitergabe der Tracks verhindert.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Dateien mit dem Windows Media Player brennen und auf mobile Geräte kopieren. Vor dem Brennen müssen Sie jeden Track einmal kurz anspielen, um die Lizenz abzuholen.
Andere Brennprogramme wie zum Beispiel die Software Nero können nicht benutzt werden, da das Digital Rights Management von Microsoft nicht unterstützt wird. Die genauen Angaben zum Digital Rights Management eines Songs können Sie einsehen, indem Sie rechts neben Nutzungsrechte auf das Informations-Symbol "i" klicken.
Musikstücke im Format MP3
Musikstücke im Format MP3 enthalten keine technischen Möglichkeiten, das Brennen oder Exportieren auf portable Geräte zu beschränken. Mit ihrem Download und der Bezahlung wird aber ein digitales Wasserzeichen in das Musikstück eingebettet, welches Sie als Käufer identifiziert. Geben Sie deshalb das Musikstück auf keinen Fall an Dritte weiter, da Sie im Falle einer Rechtsverletzung zur Klärung des Vorfalls angesprochen werden könnten.
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