trotz der änderung im exe läuft es in englisch
ruderboot Gast |
na dann versuch doch mal die deutsche version
http://www.chip.de/downloads/c1_downloads_13009153.html
Man sollte natürlich eine deutsche CloneDVD Version verwenden, wenn man sie in deutscher Sprache benutzen will, oder?ach, das ist mir neu
Außerdem kopiert CloneDVD keine kopiergeschützten DVDs.
Ich will hier keine Anleitungen geben, aber sachlich ist das so:
Der Hersteller von CloneDVD, Elaborate Bytes, ist eine Tochterfirma von Slysoft, die CloneDVD auch vertreibt. Slysoft widerum bietet verschiedene andere Programme an. Eines davon ist auch ein Hilfsprogramm, das kopiergeschützte Filme k.opiert. Dort legal, ist es hier natürlich illegal. CloneDVD allein also k.opiert keine k.opiergeschützten Filme, sondern benötigt das entsprechende Hilfsprogramm. Das wird immer wieder falsch dargestellt. CloneDVD ist daher legal. Der Hersteller weist auch ausdrücklich darauf hin, das CloneDVD das nicht macht, und weist ebenfalls daraufhin, das in Ländern, in denen das k.opieren k.opiergeschützter Filme nicht illegal ist, das Hilfsprogramm benötigt wird. Das hat natürlich rein ökonomische Gründe, denn so kann CloneDVD auch in Ländern mit K.opierschutzv.erboten verkauft werden.
Das Hilfsprogramm wird auch schon dann benötigt, wenn man die Regionalcodebeschränkung einer DVD aufheben will. Auch da glauben viele, das zu c.racken und zu k.opieren sei illegal (wenn es sich nur darauf beschränkt). Das ist nicht generell der Fall.
§ 95a UrhG
Die Vorschrift schützt wirksame technische Maßnahmen vor Umgehung und auch vor bestimmten Vorbereitungshandlungen.
Absatz 1 setzt mit dem Verbot der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen den weitreichenden Schutz aus Artikel 6 Abs. 1 der Richtlinie um. Das Umgehungsverbot aus Absatz 1 ist durch den in der Richtlinie vorgegebenen Schutzzweck insoweit geschützt, als die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke oder anderer nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstände eingesetzt werden müssen. Ausgenommen von dem Schutz dieser Vorschrift ist daher z. B. die Anwendung von Schutzmechanismen auf nicht durch das Urheberrechtsgesetz geschützte Schutzgegenstände, wie etwa gemeinfreie Werke.
Das Bundesjustizministerium hat dazu erklärt:
"Ist in einem DVD-Laufwerk ein Regionalcode installiert, der nur das Abspielen von mit einem entsprechenden Code versehenen DVDs erlaubt, kann es sich dabei um eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln, deren Umgehung grundsätzlich verboten ist. Die Bundesregierung hat in der Begründung ihres Gesetzentwurfes aber ausdrücklich festgestellt, dass Schutzmechanismen, die ausschließlich zum Zwecke der Marktzugangsbeschränkung und eben nicht - wie vom Gesetz gefordert - zum Schutz von Werken dienen, nicht dem Verbot der §§ 95a ff. UrhG unterfallen."
Genauso wie immer wieder behauptet wird, DVDShrink sei illgeal, obwohl es hier 2 Versionen gibt: Einmal diejenige die kopiergeschützte Filme shrinken KONNTE, und eine Free Version, die nur nicht-kopiergeschützte Filme kopierte. Aber selbst erstgenannte Version ist so veraltet, das sie heute keine KG-Filme mehr ohne Hilfsprogramme kopieren und transkodieren kann. DVDShrink hat aber neben CloneDVD die beste Shrinking-Technologie, und diese Engine wurde später von Ahead Nero aufgekauft und in Nero Recode integriert. Daher wurde auch die Entwicklung von DVDShrink eingestellt, weil der Entwickler zu Nero ging.
Aber das von Unwissenden Leuten bei DVD-Copy Programmen sofort von "Illegal" geschrien wird, bin ich mittlerweile gewohnt.
Ich weise auch ausdrücklich darauf hin, das ich weder vollständige URLs nannte, obwohl ich das hätte tun dürfen, noch das ich den Namen des Hilfsprogrammes nannte.
« Win XP: treiber für primascan 2400 usb gesucht | BITTE helft!! Restart Problem » | ||