Einer Prinzessin widerspricht man nicht - es kann als Majestätsbeleidigung geahndet werden. In einigen Monarchieen stehen da gar heftige Strafen an.
Und deshalb - kein Widerspruch, nur eine Ergänzung:
Logische Partitionen, deren Inhalt zum Prüfzeitpunkt nicht vom Betriebssystem vereinnahmt wird, kann jederzeit unter XP geprüft werden.
Das betrifft die logischen Partitionen (fast) ausnahmslos.
Deine Methode, @AchimL ist die Optimalere. Allerdings empfehle ich für meinen Teil Fragestellern, deren Frage auf, nun sagen wir mal "Anfängerwissen" hindeutet, nur ungern Maßnahmen in der Kommandoebene oder in der Registry.
Dort kann ein nebensächlicher Fehler recht große Auswirkungen haben.
Präziser ist es allemal.