@ HCK das wäre mir neu. ???
Die gesetzliche Garantie beträgt 24 Monate, ohne wenn und aber.
Was die Gewährleistung angeht, das is ´ne andere Sache,
beides sollte nich verwechselt werden.
Ich denke mal das bezog sich bei dir auf die Gewährleistung HCK.
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate,
sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden.
Die Garantie darf eigentlich nicht einfach so verkürzt werden!
@ marc-bo
Das is natürlich nich so schön, Kassenbon is immer aufzuheben.
Aber da gibts noch was...
Irrtum: Nur bei Vorlage des Kassenbons muss der Verkäufer die Ware umtauschen.
Richtig ist: Der Kassenbon ist nur eine Beweiserleichterung für den Käufer, die belegt, dass er die fragliche Ware an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Preis in gerade diesem Geschäft gekauft hat. Der Beweis kann aber auch anders geführt werden, zum Beispiel durch Zeugen, Vorlage einer Abbuchungsbestätigung bei Zahlung mit EC-Karte usw.
Vielleicht hilft dir das dann weiter.