Erstmals ist in Deutschland ein Nutzer, der Songs über eine Internet-Tauschbörse angeboten hatte, verurteilt worden. Neben einem außergerichtlich beim Zivilverfahren vereinbarten Schadenersatz von 8000 Euro müsse der 23-Jährige im Strafverfahren eine Strafe von 400 Euro zahlen, teilte das Landgericht Cottbus mit (Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04)). Nach Angaben der Deutschen Phonoverbände hat der Auszubildende tausende Musiktitel über Kazaa angeboten.
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