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Fernabsatzgesetz bei Hardware? Gibt es die möglichkeit zu testen?

Wie sieht es bei dem Ferabsatzgesetz und der Hardware aus.

Normalerweise muss man diese ja auspacken und in seinem PC verbauen um die auf funktion und Lautstärke zu prüfen.

Allerdings kann man das in einem Normalen laden ja auch nicht mal eben ausprobieren.

Also wie sieht es dann aus mit wertminderung und ähnlichem wenn ich z.b. den Ram verbaue und teste ob er mit meinem anderen Ram zusammen stabil läuft.
Normales testen und natürlich kein OC.

Oder bei einer CPU die man ja auch einbauen muss und dann den Kühler montieren muss wobei danach das Wärmeleitpad was drauf war nicht weiter verwendet werden kann.

Ein netzteil muss man ja auch einbauen und anschließen um kontrollieren zu können ob die Lüfter wirklich so leise sind wie es angekündigt war. Dafür muss man dann aber wohl das netzteil auch mal richtig belasten um auch die stabilität und lautstärke unter last zu testen. Zählt das auch noch zum Austesten oder sind das dann schon gebrauchte waren wo man eine entschädigung zahlen muss?
 



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Lustige (wenn auch interessante) Fragen für ein Forum. Du wirst allerdings hauptsächlich Mutmaßungen, persönliche Ansichten, auf keinen Fall verbindliche und noch weniger rechtssichere Antworten bekommen. Bringt Dich also nicht wirklich weiter.

Erschöpfende Auskunft, rechtssicher und mit Beispielen "unterlegt" erhältst Du beim Verbraucherschutz, Stiftung Warentest oder einem fachspezifischen Anwalt. Wenn Du vor Deinem nächsten Online-Kauf auf "Nummer sicher" gehen möchtest, solltest Du Dich an die genannten Stellen wenden. Alle hier noch folgenden Aussagen und Spekulationen bringen Dir nichts. 

Im Fernabsatzgesetz geht es um Schuldrecht ,Wiederrufsrecht-Umtausch-Fehlkauf und muss Vertraglich festgehalten sein.Kannst sagen,Ware gefällt doch nicht tausch sie um,viele machen das sind aber nicht gebunden.Fernabsatzrecht besagt das der Anbieter Plichten zur Information und Abwicklung beachten muss.In deinem Fall Garantie-Gewährleistung,hier macht jede Firma klare Aussagen wann und wodurch die Garantieansprüche verfallen,nachzulesen beim Hersteller.

Wo auch gekauft,Versandhandel oder Geschäft,denn bei VersandHändlern wird die funktion bei Elektronischen Bauteilen vorher ebenfalls geprüft.

     -Ein Wertersatz oder Umtausch kommt nicht infrage,wenn eine Verschlechterung durch Prüfung der Ware erfolgte!
     
      -Bei Ingebrauchnahme schuldet der Käufer, einen Wertersatz wenn er in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wurde.

     -Welche Hardware zum Prüfen verwendet wurde,lässt sich gar nicht nachweisen und Prüfzwecke sind notwendig,solange kein defekt verursacht wurde oder dadurch eine erhebliche Wertminderung zustande kommt.

      Eine ungeprüfte Ware aus dem Laden,zählt beim Auspacken in der Regel als gebraucht.

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Was ich weiß ist, dass fals du Online bestellst, 2 Wochen Volle Rückerstattung bekommst, was heist du kannst innerhalb 2 Wochen aufjedenfall das Produkt zurück schicken und dein Geld anfordern.

Bei RAM ist es ja etwas einfacher, du kannst ihn kurz reinbauen und testen ob er geht, wen nicth zurückschicken. Wies bei dem CPU aussieht, schon eher fragwürdig. Beim Netzteil kannst es evtl schon kuirz einbauen.

Aber wie PWT schon richt gesagt hat:

 

Zitat
Du wirst allerdings hauptsächlich Mutmaßungen, persönliche Ansichten, auf keinen Fall verbindliche und noch weniger rechtssichere Antworten bekommen.
« Letzte Änderung: 29.04.11, 13:33:00 von Ava-Tar »

« Windows XP: Bluescreen USBscan.sys 0x0000008eWindows XP: Maustaste spinnt//kein hardware problem. »
 

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