Hallo,
ich war heute nochmal im Laden. Folgendes hat sich dabei zugetragen:
Das Angebot, welches ich auf der Internetseite des Händlers entdeckt habe, galt leider nur für Juni. Nach etlichen Hin und Her, sagte er mir, dass eine Rückgabe (da das Notebook geöffnet wurde) nicht möglich sei. Er könnte es nur zurücknehmen, wenn ich das andere MSI nehmen würde, müsste dafür aber fast über 100 Euro mehr zahlen!!!
Als der Verkäufer merkte, dass ich nicht so die Ahnung habe, redete er mir ein, dass die andere Grafikkarte beim zocken etc. aufgrund der GPU (???) keinen Unterschied bringen würde. Im Gegenteil, sie würde sogar noch besser laufen (?)! Ich weiß nur, dass das Teil mit 1 GB Direct X 11 fähig ist und die andere nicht.
Ich bin mir sicher, dass ich im Recht bin und einen Umtausch erzwingen könnte weil:
Ich habe dem Verkäufer, als er das Notebook bestellt hat den genauen Namen aufgeschrieben, dafür gibt es sogar einen Zeugen (mein Vater ). Aus einem anderen Rechtstreit weiß ich, dass der Verkäufer die Pflicht hat, einem darüber aufzuklären, wenn es bei einem Produkt mehrere Auswahlmöglichkeiten gibt. Selbst wenn ich nur gesagt HÄTTE, ich will das CX620, hätte er fragen müssen, welches genau! Ich hatte sogar darauf hingewiesen, dass ich die 1 GB Grafikkarte toll fände für den Preis.
Die Frage für mich bleibt jetzt natürlich, was kann und will ich mit einem Rechtsstreit jetzt erreichen? Schließlich kommen ja nochmal mehr Kosten auf mich zu wenn ich es nicht einfach dabei belasse. Ihr könntet mir jetzt vlt sagen, was es mit der GPU auf sich hat und ob die Unterschiede wirklich so marginal sind.