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Mangel am Notebook

Hallo an alle, ich wollte mal ne Frage stellen die einen rechtlichen Inhalt hat, hoffe es kann mir jemand helfen.

Ich habe folgende Frage zur Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren.
Ich habe mir vor einigen Tagen in einem Computershop ein gebrauchtes Notebook für 270 € gekauft. Auf meine Frage hin ob das Gerät Mängel aufweist sagte mir der Verkäufer wortwörtlich: Keine Mängel. Jetzt habe ich das Gerät ein paar Tage benutzt und festgestellt das der Akku mittlerweile so "verbraucht" ist das er schon nach 30 min. leer ist. Das Gerät ist ein HP Pavilion zv5000. Meine Frage ist ob ein nicht mehr dem normalen Gebrauch entsprechender Akku ein Mangel ist und ob der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet ist, da eine Neulieferung ja auszuschließen ist. Ein Notebook erfüllt ja dann nicht seinen Zweck wenn es an einem Netzgerät angeschlossen sein muss damit es vernünftig läuft. Die eigentliche Frage ist jetzt, muss mir der Verkäufer den nicht voll funktionstüchtigen Akku durch einen neuen Originalakku ersetzen?

Für eine Antwort bedanke ich mich auch schon mal im vorraus.



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Rechtsverbindliche Auskünfte können und dürfen wir hier an dieser Stelle leider nicht geben.

Nur soviel dazu:

Auf Gebraucht-Waren besteht i. d. R. kein Anspruch auf Garantie bzw. Gewährleistung, wenn der Verkäufer nichts anderes mit dir vereinbart hat. Am besten sowas auch immer schriftlich geben lassen. Aber in diesem Fall wirst du wohl alleine auf
den Kosten für den neuen Akku sitzen bleiben...

Hast Du es schriftlich?
Sonst ist es wie es ist bei privat Verkauf.
Wie besehen ,ohne Gewährleistung..... nicht gewusst ist kein Defekt .

Kann ja sein, dass er immer mit Strom gearbeitet hat , wie ich !

« Letzte Änderung: 02.04.09, 19:37:24 von HCK »

@DD, du hast gesagt bei Gebrauchtwaren gibt es keine Garantie oder Gewährleistung, das stimmt so nicht. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf "Neuware" beträgt 2 Jahre. Bei gebrauchten Artikeln kann sie bis auf 12 Monate herabgesetzt werden, ganz ausschließen darf man sie nur bei einem bürgerlichem Kauf (Privat an Privat). Da ich das Notebook von einem Händler gekauft habe ist er an mindestens 12 Monate gebunden die er auch nicht ausschließen kann. Weiterhin ist es so das selbst Gebrauchtware bei Übergabe Sach- und Rechtsmangelfrei sein muss. Das einzig entscheidende ist meiner Meinung nach ob ein "verbrauchter Akku" als Mangel einzustufen ist oder einfach als, ich sag jetzt einfach mal, Verschleißteil mit dem ich rechnen muss. Meiner Meinung nach hätte er mich eigentlich drauf hinweisen müssen. Sollte es wirklich ein Mangel sein so habe ich einen Anspruch auf Nachbesserung. Naja vllt. findet sich ja noch jemand der mir helfen kann. Vielen Dank erstmal.

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das gerät ist vom händler also habe wir schonmal Min. 12monate Gewährleistungsfrist.
ob das jetzt ein "mangel" ist das der akku nur 30minuten hält, denk ich mal nicht.
er hätte vielleicht was sagen sollen/können aber ob erst muss, keine ahnung.
ich meine, es ist halt ein gebrauchtes gerät, da kann man nicht 4H laufzeit bei nem 2jahre alten akku erwarten.

ein seriöser händler würde auch einfach den akku ersetzen!?!?
wie sieht mit dem dem rückgaberecht aus ?

(hört sich nach e-bay an  8)

« Letzte Änderung: 02.04.09, 22:02:43 von h5n1 »

« notebook in den usa bestellen?Neuer selbst konfigurierter Allround Pc inkl. Gaming »
 

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