Hallo
Ich habe folgendes Problem. Mitte Juni hab ich mir einen neuen Acer Laptop zugelegt genauer gesagt einen Aspire 5652 wlmi. Schon bei der ersten Inbetriebnahme bemerkte ich das der Schalter zum manuellen Ab/Zu Schalten des WLAN nicht funktioniert. Da ich gehört hatte , das der Service bei Acer gut sein nahm ich nicht von meinem 14tägigem Rückgaberecht Gebrauch, sondern schickte das Gerät in Reparatur ein. Am 28.6. 2006 bekam ich eine Email , dass der Laptop eingangen ist und sich in Bearbeitung befindet. Er ist bis heute 5.8.2006 noch nicht zurück. Auf telefonische Anfragen hin bekam ich immer nur zu hören, dass auf Ersatzteile gewartet wird und ich noch etwas Geduld haben haben soll. Diese Geduld ist langsam am Ende.
Daher meine Frage kann ich gegen Acer Ersatzansprüche geltend machen weil der Wertverlust von Computern innerhalb der ersten Monate am größten ist und ich das Gerät brauche. Bei dem Händler wo ich es mir gekauft habe kostet es mittlerweile 122 Euro weniger.
mfg
Christoph
Christoph1984 Gast |