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Altes Notebook und neue Festplatte ?

hallo zusammen,
mal wieder mein notebook.
zerhauen hats mir meine 5 GB platte. spiele jetzt mit dem gedanken mir eine 60 GB platte für knapp 60EUS zu holen.
der kerles im geschäft meinte nur, festplatten sind nicht wieder umtauschbar. habe also keine möglichkeit, festzustellen, ob mein notebook mit so große platten kompatibel ist.
mein notebook ist ein toshiba satellite 4030CDS von 1999.
nach einer mail an den toshiba-suppot kam auf meine anfrage, ob das modell die festplatte unterstützt nur das hier zurück:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.
leider bietet Toshiba offiziell keine 40GB HDD für das Modell Sat. 4030 CDS an.
Wenden Sie sich an einen der folgenden Partner , der die Aufrüstung vornimmt, bzw. auch dafür garantiert, dass die verbaute HDD funktionieren,"

das bedeutet mneiner meinung nach, dass toshiba einfach kein bock hat 40GB platten im onlinverkauf anzubieten. das mit "speziell das modell" für ist ja schließlich quatsch, denn da könnte man ja jede x-beliebige 2,5" platte einbauen, aber wenn mir "einer-der-unten-genannten-hersteller" nach einem umbau garantiert, dass so ne platte läuft, dann bedeutet das doch, dass moderne HDDs eigentlich funktionieren sollten...bin sehr verwirrt.

könnte vielleicht jemand mir helfen, der erfahrung mit solchen sachen gemacht oder anderweitig ahnung hat?
vielen dank
gruss
jay :)



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Welcher in welchem Geschäft??Natürlich kann man Notebookplatten zurückgeben. Das bestimmt das Gesetz und nicht er. Ausserdem kann er ja dich beraten, damit es auch klappt  ;) Lass dir kein Bären aufbinden.

der mensch im k&m elektronik hier in Freiburg ;)
ist das sicher mit den notebookplatten?
hab sie schließlich extra dort bestellt, weil sie die grad nicht da hatten. vielleicht gilt da ja eine sonderregelung, keine ahnung. hast du mir zufällig den gesetz-artikel, denn dann geh ich am samstag gleich hin und kauf mir das teil, bevor ich nochmal 10 anfragen an toshiba schicke und bei google weiter erfolglos nach notebooks von '99 und aufrüstungsversuchen fahnde :D
geht bei meinem notebook wahrscheinlich dann um die 32GB grenze, hab ein biosupdate drauf. damit ist es dann auf dem stand von 2002. weitere gibts nicht.
danke schonmal :)

Da wäre ich mir nicht so sicher, dass Platten einfach so zurückgegeben werden können. Da ist zwar die Garantie gesetzlich geregelt, aber nicht eine Umtauschpflicht wegen Inkompatibilität.

mist...
weiss irgendwer noch über das 32GB problem ? bis zu welchem baujahr oder so das bestand?
oder hat vllt sogar jemand ein altes toshiba  ;D ?

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Was hiesst hier keine Umtauschpflicht wegen INkompabilität??Hallo??NATÜRLICH KANN MAN NOTEBOOKPLATTEN ZURÜCKGEBEN!! Ist das das gleiche wie mit AGP und PCIX Karten. Man hat auf ALLE Artikel einen 14 tätigen Rückgabeanspruch. OHNE ANGABE VON GRÜNDEN SOGAR! Was kannst du denn dafür, wenn dich der Verkäufer falsch berät  ???

Hier wird einiges durcheinandergeworfen. Es ist bei weitem nicht so, das jedes Bauteil oder jeder Artikel umgetauscht werden kann oder muss, oder das man immer ein Rückgaberecht hat. Und shcon gar nicht immer ohne Angabe von Gründen.

Beispielsweise sind alle Tonträger wie Videokassetten oder CDs, DVDs etc. generell vom Umtausch ausgeschlossen. AUSSER bei nachgewiesenen Hersteller oder Funktionsfehlern. Das Gleiche kann auf andere Datenträger zutreffen, denn was weiß denn der Händler, ob du die Platte schon drin hattest, schon Daten drauf hast etc? Soll der das kontrollieren oder so verkaufen? Sich vielleicht noch was einfangen? Stundenlang formatieren?
Wenn er von vornherein sagt, er schließt den Artikel vom Umtausch aus (und ich würde das bei Fstplatten auch machen), und du läßt dich darauf ein, dann hast du das akzeptiert und den Kaufvertrag geschlossen. Hinterher rummäkeln gibts dann nicht. Dan muss man eben vorher überlegen, ob man das will, oder nicht.

Es gibt keine generelle Regelung. Das ist bei tausenden von Waren und Angebotsformen äußerst unterschiedlich geregelt.

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Zitat
Wenn er von vornherein sagt, er schließt den Artikel vom Umtausch aus (und ich würde das bei Fstplatten auch machen), und du läßt dich darauf ein, dann hast du das akzeptiert und den Kaufvertrag geschlossen.
Richtig, hier regelt das aber ein Kaufvertrag.Was den Link von DB betrifft, so ist das ja keine Gegenthese zu meinen Behauptungen. Er besagt nur, wann ein Umtausch stattfinden kann und nicht wann ein Umtausch ausgeschlossen ist. Zumal ein Fall von "falscher Beratung" dort nicht aufgefuehrt ist.

Ich verstehe zwar nicht, was ein "Nachkarten" jetzt bringen soll, aber wenn es denn sein soll:
Fakt ist doch, dass Jay schrieb "der kerles im geschäft meinte nur, festplatten sind nicht wieder umtauschbar......". Damit hat er ja wohl das Umtauschrecht ausgeschlossen - was sein gutes Recht ist - und von "falscher Beratung" kann auch keine Rede sein (wobei mir dazu auch keine gesetzliche Regelung einfällt - höchstens eine moralische Verpflichtung).

Im Übrigen ging es mir weniger um das "Recht haben", sondern darum, Jay von einem Kauf im Vertrauen auf sein "Umtauschrecht" abzuhalten.

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Naja. Wir kommen hier wohl nicht zu einer klaren Entscheidung  :)
Also ich wuerde ganz einfach die Platte dann nicht in diesem Laden kaufen und fertig. Ansonsten einfach beim Hersteller des Mainboards nachfragen, ob das Mainboard diese Kapazitaet unterstuetzt.

Rückgaberecht 14 Tage , wenn Du im Internet kaufst !! Verkäufer MUSS Händler sein !!


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