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Hinweis zur Kabelfernseh-Debatte!

Möchte ein Mieter auch nach dem 1. Juli 2024 weiterhin Kabelfernsehen nutzen,gibt es zwei Möglichkeiten:
Mieter und Vermieter schließen einen zusätzlichen,vom Mietvertrag unabhängigen Vertrag,
in dem sich der Vermieter dazu verpflichtet,weiterhin das TV-Signal gegen ein monatliches Entgelt bereitzustellen.

DAS wird in der Presse- & Fernsehwerbung immer UNTERSCHLAGEN!
Ist m.E. schlimmer als LÜGEN...

Fuzzy


Antworten zu Hinweis zur Kabelfernseh-Debatte!:

Möchte ein Mieter auch nach dem 1. Juli 2024 weiterhin Kabelfernsehen nutzen,gibt es zwei Möglichkeiten:
Mieter und Vermieter schließen einen zusätzlichen,vom Mietvertrag unabhängigen Vertrag,
in dem sich der Vermieter dazu verpflichtet,weiterhin das TV-Signal gegen ein monatliches Entgelt bereitzustellen.
Das ist aber nur eine Option. Welche Möglichkeit gibt es sonst noch, ausser auf DVB-T oder DVB-S umzusteigen?
Welche Möglichkeit gibt es sonst noch, ausser auf DVB-T oder DVB-S umzusteigen?
Eine Sat Antenne muss vom Vermieter aber auch genehmigt werden. Selbst wenn es nur eine kleine Camping Antenne auf dem Balkon ist. Bei DVB-T ist es egal, da reicht in empfangsstarken Gebieten auch eine kleine Zimmerantenne aus.
DAS wird in der Presse- & Fernsehwerbung immer UNTERSCHLAGEN!
Ist m.E. schlimmer als LÜGEN...
Klar, die Anbieter wollen neue Verträge abschließen und Profit machen, was ist sonst auch anderes zu erwarten?

Es kann selbstverständlich alles so bleiben wie bisher. Mieter und Vermieter müssen sich dann nur einig werden.
« Letzte Änderung: 04.06.24, 16:00:18 von Daniel_Düsentrieb »

Du kannst ja auch über das Internet fernsehen (IPTV), da machen die Telekom (Magenta TV) oder Waipu ja auch Werbung für. Für die meisten Sender (außer der RTL Gruppe) braucht man aber weder Abo noch zusätzliche Kosten: ARD, ZDF und die anderen öffentlich rechtlichen Sender haben eigene Mediatheken oder Apps. Und mit der Joyn App lassen sich die Sender der Pro7 / Sat1 Gruppe zusammen mit den öffentlich rechtlichen Sendern, auch als Live TV, schauen. Die App läuft zum Beispiel auf einem Amazon Fire TV Stick, der einfach in den Fernseher gesteckt wird und (wenn man nur die Mediatheken Apps nutzt) keine weiteren Kosten verursacht.

Mehr zu den Sendern auch hier:
https://www.computerhilfen.de/info/deutsche-tv-sender-im-kostenlosen-livestream-oder-per-app-ansehen.html

Du kannst ja auch über das Internet fernsehen (IPTV)
Das geht natürlich auch, ja. Dafür brauchst du aber eine schnelle und stabile Leitung, sonst wird das nix. Ich persönlich bin kein Freund von IPTV. Das kann man mal machen, aber auf Dauer nein. TV schaue ich noch klassisch über Sat. :)

Klarstellung zu Sat-Antenne ....

Die Installation ist an die Zustimmung des Vermieters gebunden.
Diese MUSS laut aktueller Rechtsprechung grundsätzlich erteilt werden.
        (vgl. BayObLG, WuM 1981, 80).16.04.2020

Fuzzy

Sat, DVB-T und IPTV sind ja nicht das Thema.
Meine Frage war, welche die andere der zwei Möglichkeiten ist, um den vorhandenen Kabel-Anschluss weiter nutzen zu können.

Man kann auch problemlos bei https://www.2ix2.com/ schauen
Wermeint man könnte im Jahr 2024 immer noch nicht vernünftig übers Internet TV schauen hat entweder keine Ahnung oder nen grotteschlechten Internetanschluss

LG molly

Wermeint man könnte im Jahr 2024 immer noch nicht vernünftig übers Internet TV schauen hat entweder keine Ahnung oder nen grotteschlechten Internetanschluss
Mach mal halblang ... es gibt noch immer Gebiete, wo kein Glasfaser verlegt ist oder nur wenige Mbit/s für DSL zur Verfügung stehen. Soviel zum Thema Digitalisierung 2024. ::)
Die Installation ist an die Zustimmung des Vermieters gebunden.
Diese MUSS laut aktueller Rechtsprechung grundsätzlich erteilt werden.
        (vgl. BayObLG, WuM 1981, 80).16.04.2020
Das gilt aber nur dann, wenn KEIN TV Anschluss vorhanden ist.
« Letzte Änderung: 05.06.24, 18:08:19 von Daniel_Düsentrieb »
Mach mal halblang ...

Warum sollte ich das. Du wiederholst doch nur das was ich schrieb. TV übers Internet ist schon seit fast 20 Jahren Standard wenn man nicht hinterm Mond lebt.

LG molly
Das gilt aber nur dann, wenn KEIN TV Anschluss vorhanden ist.

Der TV Anschluss kann ja nicht mehr vom Vermieter über NK abgerechnet werden. Sofern er also nicht Einzelverträge mit den Mietern für die Abrechnung vereinbart hat, muss er m.E. eine Schüssel zulassen.

Fuzzy
Man kann auch problemlos bei https://www.2ix2.com/ schauen
Wermeint man könnte im Jahr 2024 immer noch nicht vernünftig übers Internet TV schauen hat entweder keine Ahnung oder nen grotteschlechten Internetanschluss

LG molly

Jawoll ganz meine Meinung.
Ich habe schon seit 2020 Internetfernsehen über alle möglichen Apps.
Dafür habe ich eine 250 MBit/Sek. Leitung über die Telekom gebucht.
Grund war keine Antennenleitung im Schlafzimmer.
Trotzdem musste ich das Kabelfernsehen vom Wohnungsvermieter übernehmen.
Ich bin über die gesetzliche Regelung nun froh.
Also habe ich jetzt TV über Zattoo im Wohnzimmer und Schlafzimmer ohne den Lästigen Kabelsalat.
Hambach
Jawoll ganz meine Meinung.
Ich habe schon seit 2020 Internetfernsehen über alle möglichen Apps.
Dafür habe ich eine 250 MBit/Sek. Leitung über die Telekom gebucht.

250 MBit ist zwar mittlerweile Standard braucht man aber nicht. Wir haben vor 15 Jahren mit IP-TV angefangen und konnten schon alles in HD sehen mit 25 MBit. Selbst mit 16 MBit wär das wohl möglich gewesen. Kann hier so manche Aussagen in diesem Strang echt nicht nachvollziehen, ist das echt nur Unwissenheit oder haben manche auf dem Land tatsächlich weniger als 10 MBit? Wenn ja, wie sollen so Windows-Updates funktionieren?  [???]

LG molly
Unwissenheit oder haben manche auf dem Land tatsächlich weniger als 10 MBit? Wenn ja, wie sollen so Windows-Updates funktionieren?
Das gibt es tatsächlich noch, vor allem auf dem Land, wo teilweise nur 2 Mbit/s oder weniger aus der Leitung kommen. Mit den Updates wird es in diesem Fall tatsächlich schwierig.
Selbst mit 16 MBit wär das wohl möglich gewesen
Das funktioniert zwar mit 16 Mbit/s auch, allerdings sollte man dann nicht noch gleichzeitig mit mehreren Geräten in das Netz gehen, Updates ziehen, Internetradio hören usw. Dann ist es nämlich vorbei mit IPTV. Es ruckelt nur noch und man hat keinen Spaß beim Fernsehen. Andererseits hat man änger am Film. :D

Ich klinke mich nun aus diesem Thema aus. Das Wesentliche wurde erwähnt.
« Letzte Änderung: 17.06.24, 19:44:02 von Daniel_Düsentrieb »

Wo ist das Problem. Der Vermieter hat bisher einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber. Die Kosten werden an den Mieter weitergereicht. Bei mir ca. 10€.
Jetzt Hab ich den Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber und zahle sogar noch 50ct weniger und alles Andere bleibt, wie es war. Mein Internet bekomme ich nach wie vor über das Kabelnetz und das ebenfalls vom Netzbetreiber. Im Kabelvertrag sind die bekannten freien TV-Programme enthalten. Zusätzliche Optionen gab es bisher und gibt es weiterhin. Wenn ich gewollt hätte, hätte ich auch wechseln können zu irgend einem der Anbieter, die einem derzeit auf den Sack gehen, weil sie meinen, was besseres zu bieten.
Fazit: Außer den Vertrag nun direkt mit dem bisherigen Netzbetreiber abzuschließen, muß man überhaupt nichts ändern.


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