bei einer Firmengründung hat sich die Chefin über eine Werbeagentur ein Logo (Bild) erstellen lassen.
Hallo Gislette,
wie weiter unten mit
Da das Bild aber schon bestand und im Besitz der Chefin ist und nur abgeändert wurde
schon richtig formuliert wurde, bedeutet
das, dass das Logo erstmal der Firma gehört.
Eine Mitarbeiterin der Firma sollte nun im Auftrag der Chefin das Logo bzw. das Bild mit dem Namen und dem Ort der Firma ausstatten. Diese Mitarbeiterin ist mittlerweile nicht mehr in dieser Firma.
Hier kommt der Begriff der Schöpfungshöhe ins Spiel (vgl. bei wikipedia): Ist einfaches Hinzufügen nichtprosaischer/nichtepischer Texte wie Firmen- und Ortsname als künstlerische Wertschöpfung anzusehen? Zunächst ist die Schöpfungshöhe als gering anzusehen, erst wenn dabei z. B. spezielle, von der Mitarbeiterin entworfene Schriftarten verwendet wurden, könnte sie über eine relevante Schwelle gestiegen sein.
Jetzt das diese MA die Chefin aufgefordert dieses Bild zu entfernen, da sie (die MA) das Copyright auf dieses Bild hätte.
Dann möge die MA "Copyright" definieren und dies beweisen, z. B. durch vorher festgelegte vertragliche Vereinbarungen.
Das kann aber allenfalls dann der Fall sein, wenn die Arbeit im Rahmen eines Werkvertrages erbracht wurde, denn wenn die MA bei der Erstellung bei der Firma angestellt war, dann hat sie die Ergebnisse ihrer Arbeit eben dieser Firma überlassen.
Existieren vertragliche Vereinbarungen?
Glatzenschmatz,
der General