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Sonstiges: Steuern bei Ebay verkauf ?

Muß ich ab einer gewissen Summe , wo ich bei Ebay eingenommen habe Einkommenssteuern zahlen ?


Antworten zu Sonstiges: Steuern bei Ebay verkauf ?:

Wenn es nur private "Flohmarkt"-Verkäufe sind hast du nichts zu befürchten. Wenn du regelmäßig An- und wieder verkaufst bist du geschäftlich tätig. Dann geht die Maschinerie los. Gewerbe anmelden Einkommen- evtl. Umsatzsteuer zahlen. Also der normale Privatmann nicht.
Wenn es nur private "Flohmarkt"-Verkäufe sind hast du nichts zu befürchten. Wenn du regelmäßig An- und wieder verkaufst bist du geschäftlich tätig. Dann geht die Maschinerie los. Gewerbe anmelden Einkommen- evtl. Umsatzsteuer zahlen. Also der normale Privatmann nicht.
Danke Dr.
Nur der auf dem Fi-Amt hat mir gesagt das Beträge ab 400 Euro ich in der Einkommenst.-erklärung angeben muß inkl. Unterlagen  ::)
Das ist Unsinn, Einspruch einlegen. Verkaufe ich einen Wohnzimmerschrank für 500 Euro ist diese Grenze "überschritten" ? Kann nicht sein. Es sei denn, du machst es wie gesagt regelmäßig und erkennbar (heimlich) gewerblich. Dann können auch kleine Beträge zusammen dazu führen. Also Einzelfallabhängig.

Ist zwar schon etwas älter, aber falls es jemanden Interessiert.

Ein Gewerbe muss man erst Anmelden wenn man

- 6x im Monat den gleichen Artikel verkaufst (z.B 6x iPhone 3GS 16GB Weiss)

- und gleichzeitig darf es im Jahr den Betrag von 8004 Euro NICHT überschreiten, bis zu 8004 Euro bist du Steuerfrei!

Wenn du eines von diesen Kriterien überschreitest bist du Gewerbe pflichtig und musst somit dann eine Einkommenssteuer Erklärung abgeben.


Selbstverständlich solltest Du auch ohne Gewerbe und nur wenn du unter diesen zwei Kriterien bist, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung pro Monat führen um später nachweisen zu können, was du verkauft hast.

« Letzte Änderung: 09.09.12, 22:20:22 von PassatCCdriver »
Das ist Unsinn, Einspruch einlegen. Verkaufe ich einen Wohnzimmerschrank für 500 Euro ist diese Grenze "überschritten" ? Kann nicht sein. Es sei denn, du machst es wie gesagt regelmäßig und erkennbar (heimlich) gewerblich. Dann können auch kleine Beträge zusammen dazu führen. Also Einzelfallabhängig.
Oder mal " Vergessen "  ;D ( ist nämlich erst in diesem Jahr über der 400 Marke ). Macht ein Kollege auch regelmäßig ist es ist nie vom Fi-Amt gekommen
Denn meinen St.-Erklärung ist erst im Feb od. März 2013 fällig
« Letzte Änderung: 09.09.12, 23:37:40 von Michael 1973 »

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