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Z.B.
Mord ist kein Arbeitsunfall. Das Landessozialgericht in Stuttgart wies die Klage einer Witwe zurück. Der gemeinsame Sohn der Eheleute hatte den Vater (59) auf der Rückfahrt vom Steuerberater mit Benzin übergossen und angezündet. Dies sei kein Arbeitsunfall gewesen, entschieden die Richter und verweigerten der Witwe die begehrte Hinterbliebenenrente (Az.: L 2 U 5633/10).