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Sonstiges: Schräges Gerichtsurteil


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Z.B.
Mord ist kein Arbeitsunfall. Das Landessozialgericht in Stuttgart wies die Klage einer Witwe zurück. Der gemeinsame Sohn der Eheleute hatte den Vater (59) auf der Rückfahrt vom Steuerberater mit Benzin übergossen und angezündet. Dies sei kein Arbeitsunfall gewesen, entschieden die Richter und verweigerten der Witwe die begehrte Hinterbliebenenrente (Az.: L 2 U 5633/10).

Antworten zu Sonstiges: Schräges Gerichtsurteil:

Ja, die Bürokraten. Ob der Sohn noch versucht hat, das Benzin abzusetzen?

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