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Sonstiges: Probefahrten mit Klasse B17

Tag,

darf man eigentlich wenn man "nur" Führerscheinklasse B17 hat, mit der Begleitperson Probefahren machen? Also ich mein halt Autos testfahren beim Händler... Rein gesetzlich mein ich jetzt. Wenn man das darf, gibts oft Händler die das verweigern?

Danke


Antworten zu Sonstiges: Probefahrten mit Klasse B17:

Ich denke mal dürfen schon , aber ich glaube kaum das das Irgendein Händler mitmacht  ;)

wieso denn nicht...
brauchst ja nur den Wagenwert cash als Sicherung hinterlegen.  ::);D

Kurz und knapp: Nein?^^

Du solltest einfach mal "den" Händler fragen.

Er muss nicht , Da DU ja wohl kein Käufer bist.

Das Risiko trägt ggf dein Begleiter.

http://www.gutefrage.net/frage/probefahren-mit-b17-fuehrerschein

Google kaputt ?

« Letzte Änderung: 23.10.11, 16:51:44 von Ava-Tar »

Warum so umständlich? Begleiter kann das Auto ja auf sich ausleihen und du fährst Probe. ;D

Warum so umständlich? Begleiter kann das Auto ja auf sich ausleihen und du fährst Probe. ;D

Das ist meisten im Probefahrt-Vertrag ausgeschlossen (Fahrereintrag)  ::)8)

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