DAS frage ich mich auch schon lange ....
Interessante Stellungnahme dazu :
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35694/1.html
HCK Gast |
HCK Gast |
DAS frage ich mich auch schon lange ....
Interessante Stellungnahme dazu :
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35694/1.html
..........Obwohl im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, dass auch mündliche Vereinbarungen rechtsgültig sind, sieht dies kein Gericht und auch kein Insolvenzverwalter so..............
Ganz so einfach ist das alles nicht. Bezeugt muss sowas schon sein, denn ich behaupte jetzt einfach, dass wir beide vereinbart haben, dass ich regelmässig von dir 2000 Euro bekomme!!!
ich behaupte jetzt einfach, dass wir beide vereinbart haben, dass ich regelmässig von dir 2000 Euro bekomme!!!Das macht dann mit den monatlichen 3000, die er mir fest zugesagt hat, dann ja schon 5.000 - das nenne ich generös.
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