HCK Gast |
Urteil : "kein Widerspruch" ist keine Zustimmung !!
Antworten zu Urteil : "kein Widerspruch" ist keine Zustimmung !!:
Na da muss was an der AGB geändert werden.
Und den Lesern nach zu urteile, haben diese auch es allmählich satt diesen Anbieter zu nutzen
Ich zitiere nach einen Leserkommentar:
24.10.10 19:02
king_for_a_moment
1und1 - Grottenschlecht! Korrekter Name wäre 0und0
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