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Sonstiges: Rückforderung !!

Hallo :)
Habe bei EDEKA als Aushilfe gearbeitet und ende Juli gekündigt!
Jetzt habe ich Post bekommen wo steht

Zitat
Sehr geehrter Herr ........
Ihre Gehaltsabrechnug für den Monat Juli 2010 weist eine Überzahlung in Höhe von

56,02 € aus.

Grund für diese Überzahlung:
Ihnen wurde für den Monat Juli ein Brutto-Vorgabeentgelt in Höhe von 249,75€ gezahlt. Laut Stundenmeldung vom Markt wurde dieser Vorgabewert allerdings nicht erreicht.

Wir bitten um Rückzahlung des oben genannten Betrages bis zum ..... bla bla bla unter folgende Kontonummer, BLZ etc...

Dürfen die überhaupt das Geld Rückfordern  ???  Also ich war in dem Monat für eine Woche im Urlaub, deswegen wahrscheinlich auch die nicht vollbrachten Stunden. Normal müssten die doch das bevor die das auf mein Konto überweisen überprüfenob wieviel Geld mir zusteht!  ??? Und nicht alles hinterher machen und das immer Rückfordern -.- Also sollte ich jetzt lieber das Geld sofort überweisen  ???

Antworten zu Sonstiges: Rückforderung !!:

Wenn es wie eine Art Abschlag zu sehen ist, schon. Sie sind ja davon ausgegangen, dass du weiter bleibst. Die Infos an die Abrechnungsverwaltung trifft meistens viel später ein. Da ist dann schon alles gelaufen.

Achsoo, hmm schade

Sicher dürfen die das zuviel gezahlte Geld zurückfordern. Überweise es zurück und gut ist. ;)

>>Also ich war in dem Monat für eine Woche im Urlaub<<

da haben wir wieder die Unverschämtheit, denn auch 400-Eurokräfte oder eben Aushilfen haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, was zu gerne verschwiegen wird oder den Leuten, die dies verlangen, nahe gelegt wird zu kündigen.

Habe es selber gerade durch...mir wurde gesagt, das unterliegt der Schweigepflicht, zu der ich mich schriftlich verpflichtet habe. DAS aber hat damit gar nicht zu tun, die wollen nur nicht, dass die restlichen Aushilfen davon Wind bekommen. Aussage an die Filialleiterin vom Perso: Das hatten wir noch nie, dass eine 400Euro-Kraft dies verlangte!!!!!Frechheit, sag ich da nur.   

>>Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Dir mind. 24 Tage bezahlten Erholungsurlaub zu. Diese 24 Tage gelten bei einer 5 Tage Woche. Arbeitest Du weniger, verringert sich Dein Urlaubsanspruch entsprechend.
<<

« Letzte Änderung: 11.09.10, 13:17:47 von webse »

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