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Empfinde das fahren in Holland ebenfalls wesentlich entspannender. Dort sind die Radarfallen übrigens wesentlich linker und auch auf freier Strecke aufgebaut

Das Gemeine am Blitzen bei den Holländern ist, das die dich von hinten blitzen, sehr beliebt sind z.B. die Ausfahrten einer Tankstelle, wenn man dann schön aufs Tempo kommen wollte, um sich einzufädeln !

Und: Von dem Foto hat man so gar nichts, keine Porträt, sondern die schnöde hintere Stoßstange plus Nummernschild sind abgebildet.

Und: glücklicherweise kann man inzwischen mit Karte bezahlen, wenn man vom mobilen Einsatzkommando erwischt wird.
Wieviele Deutsche haben rechts anhalten müssen, und das Auto stehen lassen müssen auf dem Pannenstreifen, weil sie die fällige Geldbuße nicht in der Geldbörse hatten.
Gerade hinter der Grenze wie Venlo oder so sah ich die "deutschen Raser" mit deutschen Kennzeichen regelmäßig stehen, im Gespräche / Unterhandelung mit der "politie".
 ;)

Gerne stehen sie auch immer Grenzübergang NL/BE, also hinter Eindhoven Richtung Antwerpen...  Fast täglich, und immer schön abwechselnd in der Fahrtrichtung - und die freie Strecke hinter Eindhoven verleitet einen geradezu zum Bleifuß, da wäre so ein eingebauter Summer bei 130 km/h gar nicht so unangebracht. ;D;D
« Letzte Änderung: 13.05.10, 10:52:02 von z|p »

UND : In NL kann bei Überschreitung des Limits um über 50% das Auto (als Waffe !!) eingezogen werden .
Wird dann für den STAAT versteigert !!

mich haben die im wald am samstag nacht um 23:43 beblitzt,dass ist abzocke und dr spaß kostet mich einen monat meinen lappen bzw karte  >:(

im wald ?! ;D
besserer ort geht ja ned, alles dunkel, dakannst dich doch auch von hinten anschleichen und überfallen ;D
dakannst dich doch auch von hinten anschleichen und überfallen ;D

Wer weiß an Welches Wild er sich da angeschlichen hat  ;D;D;D;D;D
Naja ... wenn Du glück hast .
Die Verkehrsbehörde kann die die Fahrerlaubnis wegen "Nicht-Eignung" sofort entziehen , auch wenn Du zu viel falsch parkst !

Mach dich mal schlau.

http://www.ra-kotz.de/entzug_der_fahrerl_.htm


Ach komm, da gehts um Straftaten etc. Das ist ne ganz normale Ordnungswidrigkeit.

Sorry aber man kanns auch übertreiben. Ist ja nicht so als wäre ich mit 280 durch ne Innenstadt gerast und hätte dabei 4 rote Ampeln überfahren... !

Nicht bös gemeint, aber du vergisst, dass du in Deutschland bist

Nicht bös gemeint, aber du vergisst, dass du in Deutschland bist

Worauf war das denn jetzt bezogen ?!

Passt schon

Ach komm, da gehts um Straftaten etc. Das ist ne ganz normale Ordnungswidrigkeit.

Wieder falsch , google mal ....

Zitat :
Wann darf die Verwaltungsbehörde entziehen?

Die Verwaltungsbehörde ist verpflichtet, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, weil er körperliche, geistige oder charakterliche Mängel hat. Sie darf entziehen, wenn erwiesen ist, daß der Führerscheinbesitzer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug im Verkehr sicher zu führen.

 Dies kann auch der Fall sein, wenn erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften vorliegen oder wenn zu befürchten ist, daß Verkehrsvorschriften nicht sorgfältig beachtet werden bzw. auf andere Verkehrsteilnehmer nicht genügend Rücksicht genommen wird.

Der Führerschein ist ferner bei demjenigen in Gefahr, der zur Begehung von anderen Straftaten sein Fahrzeug benutzt.

 

Wie wird Ungeeignetheit festgestellt?

Wenn die Führerscheinstelle von Mängeln eines Fahrerlaubnisinhabers erfährt, so muß sie Ermittlungen anstellen. In Frage kommen Mitteilungen von anderen Behörden, aber auch Berichte von Zeugen oder Angehörigen. Falls notwendig, verlangt die Behörde vom Betroffenen die Vorlage eines Gutachtens des Amtsarztes oder zuständigen Facharztes oder die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) oder das Gutachten eines Führerscheinprüfers.

 ENDE ....

Dann müsste man jedem mit mehr als 3 Punkten direkt den Lappen wegnehmen ! Das ist schlicht und einfach absolut nicht so.
Deswegen gibts auch die Bußgeldstrafen und Fahrverbote, erst wenn du 120 Km/h und mehr zu schnell bist schicken sie dich zum Arzt und zur MPU.

Das was du da zitierst bezieht sich auf Leute die 14 und mehr Punkte haben oder einfach körperlich ungeeignet sind (behindert, Sehschwäche etc.)

Bis 14 Punkten passiert garnix. Ok bei 8 bekommst du einen ersten Brief überreicht, worin steht dass du dein Fahrverhalten überdenken sollst. Bei 14 solltest du dann ein Aufbauseminar machen. Bei 18 isser weg.

Passend dazu aus dem hiesigen Witzeforum:
Raser-Witz


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