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Sonstiges: EU Vertragsgesetzt

Hey

Ich brauch mal eure hilfe.

Wir haben auf i3d.nl ein server bestellt. Diese sollte 1 Monat laufen. Jetzt haben wir uns entschieden, dass er weitere 3 Monate laufen soll, also insgesammt 4 Monate.

Naja und nach paar Tagen hies es von nem Admin das brauchen wir so nicht, der eine Monat reicht, somit sind die 3 Monate nicht mehr nötig. Geld wurde vor knapp einer Woche gezahlt. Support wurde kontaktiert und folgende Antwort wurde auf die Frage gesendet, ob wir die 3 Monate kündigen können.

 

Zitat
Hi...,

Yes, that is possible to can cancel the server after 1 month and add the amount to your account as credit.

We do not refund the money.

Best regards,
Met vriendelijke groet,

i3D.net Helpdesk
Contact: Telephone & Ticket at i3D.net
Helpdesk open 7 days a week

Heist also, ja man kann ihn abbestellen, doch sie bekommen das Geld auf ihr i3d konto gutgeschrieben, also wie nen Einkaufsgutschein...

So nun hat nen Kumpel bei 4net angerufen, da er dort schon länger kunde ist und somit auch preise aushandeln kann. Kurz auch die Frage gestellt ob das so möglich ist wie der i3d support das geschrieben hat. Laut seiner aussage, ist es ein EU gesetzt, und man hat recht auf sein Geld zumindest innerhalb der zwei Wochen.

Kennt sich da wer aus?


50-Power

Antworten zu Sonstiges: EU Vertragsgesetzt:

 

Zitat
      
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von i3D finden sie alle Vereinbarungen/Verträge zwischen i3D und deren Kunden.  Die letzte Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen datiert vom 28. Februar 2005.

Da steht da selbst auf Deutsch.
Da Sitz der Firma und der Server in Rotterdam (NL), gilt da entsprechendes Niederländisches/Europäisches Recht.

Ich weiß jetzt nicht, was vor über 5 Jahren Stand der Rechtsprechung war. ;D
Ich weiß bloß, wenn du etwas unterschrieben hast (oder in diesem Fall "stillschweigend heruntergeladen" ), dann hast du den AGB dieser Firma  zugestimmt.

Allerdings hast du, ähnlich wie bei Haustürgeschäften, ein Rücktrittsrecht von, so glaube ich, dem Zeitraum von 7 Tagen.

 
Zitat
Jetzt haben wir uns entschieden, dass er weitere 3 Monate laufen soll, also insgesamt 4 Monate.

Naja und nach paar Tagen hies es von nem Admin das brauchen wir so nicht, der eine Monat reicht, somit sind die 3 Monate nicht mehr nötig.

Sowas nenne ich, rein geschäftlich betrachtet, "unprofessionell".

Ein Kunde, der bei mir etwas bestellt, und wo ich dann bereits Arbeit und Material investiert habe, der darf dann auch die bis zur Nichtigkeit des Kaufvertrages entstandenen Arbeits-und Arbeitsvorbereitungskosten bezahlen. ;);D

Erstes Jahr Wirtschaftslehre in der Berufschule:
Bei Waren- Umtausch und Reklamationen gilt:
neue Ware,  Umtausch gegen Geld, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz.

Hat der Laden eigene AGBs, dann ist die gesetzliche Frist bei "Ware zurück"-"Geld an Kunden" nichtig.
Kunde hat sich mit Kauf mit den individuellen AGBs der Firma einverstanden erklärt. ;)

Sowieso ist bei "Nichtgefallen" alles weitere Kulanz des Kaufmannes - daher die Gutschrift für euch Gamer.

 

Zitat
Ein Kunde, der bei mir etwas bestellt, und wo ich dann bereits Arbeit und Material investiert habe, der darf dann auch die bis zur Nichtigkeit des Kaufvertrages 

Bitte???  Welche einvestierte Arbeit? Die 3 Monate habe noch nicht begonnen und somit ist keien Arbeit investiert. Aktuell läuft noch der eine Monat.

« So waren sie wirklich, im Zweiten Weltkrieg , Deutsche an der FrontFilm: Smile, smile, smile »
 

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