grad wieder gesehen auf kabel1, es ging um oben besagtes thema
mir ist da eine kleine sinnlosigkeit im deutschen gesetz aufgefallen
1) man darf kein obst von rüberhängenden ästen des nachbarn pflücken
2) man darf ausschließlich fallobst für sich beanspruchen
3) man darf rüberhängende äste abschneiden
so, um an das obst zu kommen kann ich doch einfach die äste mit dem obst abschneiden ?! irgendwie ist das ein wenig schwach-sinnig
Mullmanu (13.304) Special-Member 50x Beste Antwort 70x "Danke"
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