Zitat Spiegel Online:
Gericht bestätigt Rundfunkgebühr für PC
Schon GEZahlt? "Nö, warum? Muss ich doch nicht, ich höre mit meinem PC doch kein Radio", dachten sich zwei Studenten offenbar und verweigerten dem WDR die Zahlung von Rundfunkgebühren. Sender und Studenten trafen sich vor Gericht - und das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen stellte nun in einem Grundsatzurteil klar: Die Rundfunkgebührenpflicht für Computer mit Internet-Zugang ist rechtens.
Die Begründung der Richter ist altbekannt: Ein PC mit Internet-Zugang sei ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät", mit dem durch einfaches Anklicken von Internet-Seiten zahlreiche Radiosender live empfangen werden könnten. Die Gebührenpflicht sei zulässig, selbst wenn der PC-Nutzer sein Gerät nicht als Fernseher oder Radio zweckentfremdet. Entscheidend für die Gebührenpflicht ist bei der GEZ nie die Nutzung eines Gerätes, sondern schon dessen bloßes Vorhandensein.
Die GEZ-Gebühr für internetfähige Handys und PCs hatten die - politisch bestens verdrahteten - öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF erwirkt. Obwohl das Internet laut gesetzlicher Definition nicht Rundfunk ist, sondern nur Vertriebsplattform für Tele- oder Mediendienste, werden in Deutschland seit Januar 2007 Rundfunkgebühren (derzeit in Höhe von 5,76 Euro) verlangt, wenn nicht bereits für herkömmliche Empfänger bezahlt wird. Im ersten Erhebungsjahr 2007 kassierte die GEZ so immerhin zusätzlich rund sechs Millionen Euro.
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Warum lassen diese Eintreiber uns eigentlich nicht endlich in Ruhe?
erix (440) 1x Beste Antwort 3x "Danke"
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