Da dort keine Schilder zu sehen sind, sehe ich das auch als Rechts vor Links an, wobei es mich etwas verwirrt, das auf beiden Seiten eine weiße haltelinie zu sehen ist.. wären die haltelinien nicht da, würde ich es als Einfahrt von einem Grundstück halten Zudem mssen bei Haltelinien immer Schilder ausgewiesen sein, sonst hat es keine bedeutung
§10
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren
oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Also sehe ich das auch als Hofeinfahrt und hat keine Bedeutung