Hi,
mir ist im Februar einer ins auto geknallt.
Kostenvoranschlag werkstatt : rund 1400€
Gutachten von der gegnerischen versicherung 1100€
jetzt zieht die versicherung vom gegener noch den restwert vom auto ab und es bleiben rund 700e übrig.
dürfen die vom gutachten noch zusätzlich den restwert vom auto abziehen ?
lg
andre1112 Gast |