was ich keinen raten würde ist prospeke verteilen!!! Die zocken einen nur ab, hat meine schwester gemacht,hat 2 cent für ein verteiltes prospekt bekommen Ich beomme für eine Bild 30 cent und für eine welt 50 cent!
Zeitungsaustragen ist so eine Sache...
Bei Regen & Kälte...nasse Blätter...vorher sortieren...wie transportiert man alle auf einmal? oder wenn nicht muss man sändig zurücklaufen um Nachschub zu holen....
Aber fürr 16 Euro die Std. würd ich das auch machen
Also ja bei regen ist das nicht so pralle, da sollte man vorsichtig sein, dass die zeitungen nicht nass werden! sortieren muss ich die zeitungen nicht, bei prospekte verteilen ist das so, aber bei mir sind die schon alle sortiert! Am beste transportier man die zeitungen mit dem Auto(rückbank), mit dem roller klappt das aber auch wunderbar zu fuß ist das sogut wie unmöglich, ich bekomme die zeitungen ca. 4 uhr nachts nach hause geliefert und muss die zeitungen bis spätestens halb 10 verteilt haben, zu fuß würde ich das nicht schaffen! wäre auch viel zu anstrengend (die ganzen zetungen auf dem rücken)
Vorsicht mit den Zeitungen austragen das ist nicht jedem seine Sache. Meine Kids haben das auch kurz gemacht, und die guten Leutchen wollten uns mal so einfach übers Ohr haun. Immer bedenken man bekommt nicht immer 130 €, kommt darauf an wie viele Zeitschriften du austrägst. Dann bei Wind und Wetter, wenn du krank bist brauchst du Vertretung.
Wir mussten einen Anwalt einschalten, weil die uns bzw. meine Kinder übers Ohr hauen wollten.
Wohnst du direkt Stadt oder eher Land ? wenn Land hätte ich gesagt frag doch mal bei einem Bauern, die können auch öfter mal ne gute Hand gebrauchen. Habe ich früher auch in jeden Ferien und Wochenende gemacht, später ist dies dann auch mein Beruf geworden. Bist doch ein kräftiges Kerlchen das machst du doch mit links und 40 Fieber.
Folgendes sollte hier beachtet werden.
Wer noch keine 15 Jahre ist, gilt vor dem Gesetz als Kind, 15- 18-Jährige gelten als Jugendliche. Generell ist die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen in Deutschland verboten.
13 und 14 jährige Kinder dürfen zwei Stunden täglich leichte Aushilfsjobs wie Prospekte verteilen, Babysitten oder Zeitungen austragen übernehmen, allerdings nicht vor oder während der Schule und abends nicht nach 18 Uhr. Die Arbeit darf die Gesundheit nicht gefährden, den Schulbesuch oder die schulischen Leistungen nicht einschränken (Schulpflicht!). Grundsätzlich müssen die Eltern ihre Zustimmung geben.
Also beachten
Folgendes sollte hier beachtet werden.
Wer noch keine 15 Jahre ist, gilt vor dem Gesetz als Kind, 15- 18-Jährige gelten als Jugendliche. Generell ist die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen in Deutschland verboten.
13 und 14 jährige Kinder dürfen zwei Stunden täglich leichte Aushilfsjobs wie Prospekte verteilen, Babysitten oder Zeitungen austragen übernehmen, allerdings nicht vor oder während der Schule und abends nicht nach 18 Uhr. Die Arbeit darf die Gesundheit nicht gefährden, den Schulbesuch oder die schulischen Leistungen nicht einschränken (Schulpflicht!). Grundsätzlich müssen die Eltern ihre Zustimmung geben.
Also beachten
Hast du Jura studiert?
Woher weißt du sowas?
... oder Google?
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Polizist
Polizist
Ah okay
Wusste ich nicht...
dafür benötigst kein juraBin nicht so gebildet wie du
hast du nicht neulich gefragt waru nicht einfach leben, fortpflanzung dann sterben?!
darum.
dumm geboren, aber nicht geblieben.
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