Keine Strafe für Abo-Abzocker: Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt sind die Praktiken der Betreiber von Abo-Fallen zumindest strafrechtlich nicht zu verfolgen. In einem aktuellen Fall hatten die Richter eine Klage der Staatsanwaltschaft abgewiesen und festgestellt, dass ein Kostenhinweis auch im Kleingedruckten völlig ausreichend sei. Die Staatsanwaltschaft will nun gegen die Klageabweisung vorgehen – für die Verbraucher bedeutet der Richterspruch in jedem Fall einen Rückschlag.
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