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Aufpassen - Es ist einfach nur perfide

und es fallen wieder soviele darauf rein, da es ja sehr amtlich alles aussieht - wehrt Euch...

http://computer.t-online.de/c/18/00/94/26/18009426.html

 

Zitat
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor einer Welle von Mahnbescheiden, in denen Internetnutzer aufgefordert werden, dubiose Rechnungen zu begleichen. Das perfide daran ist, dass die Schreiben vom jeweils zuständigen Amtsgericht versandt werden. Das prüft nämlich nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung, sondern nur die formale Richtigkeit. Wir verraten Ihnen, wie Sie sich trotzdem wehren können.

Antworten zu Aufpassen - Es ist einfach nur perfide:

oft erwähnt, klagt.
jeder kann einen titel beim gericht erwirken, ohne prüfung.

Futter für den Reißwolf. 8)

Auch wenn das Thema "alt" ist, es wird immer wieder hochgehocht, deshalb habe ich es nochmals erwähnt, einfach nur, um aufmerksam zu machen. ;)

Auch wenn das Thema "alt" ist, es wird immer wieder hochgehocht, deshalb habe ich es nochmals erwähnt, einfach nur, um aufmerksam zu machen. ;)
War ja auch nicht auf dich bezogen. Ich meinte ja nur, dass sich mein Reißwolf auf solche Mahnbescheide oder sonstigen Papier-Müll immer wieder gerne freut... ;D

hab ich auch nicht so aufgefasst, auch nur allgemein gesprochen  ;)  :D

das kann nicht oft genug gesagt werden.
rechten dank.
(keine ironie)

Hatte auch letztens eine rechnugn von über 90€ weil ich aus einer Seite der '' Arbetsargentur'' war und einen Berufswahltest gemacht hatte. Hab dann auf der Seite nochmal nachgeguckt und keinen einzigen Preis gefunden, nur in dne AGB's. Also einfach die Post ignorieren und schon hatte ich ruhe  8)

Den obigen Link zu Ende lesen ....!!
Auf einen MAHNBESCHEID des Gerichts sollte man tunlichst Widerspruch einlegen ...
Sonst wird der m.E. rechtsgültig!

Den obigen Link zu Ende lesen ....!!
Auf einen MAHNBESCHEID des Gerichts sollte man tunlichst Widerspruch einlegen ...
Sonst wird der m.E. rechtsgültig!
Dazu muss aber erst einmal bewiesen werden, dass ich ein solches Schreiben überhaupt erhalten habe, da sowas i. d. R. ohne Einschreiben im Briefkasten landet !!!

Wenn Du das so siehst, wird es bestimmt mit diesen Winkeladvokaden noch mehr Probleme geben. Sicher, sie bringen uns dazu, etwas tun zu müssen, was wir gar nicht verursacht haben. Aber wie in dem Artikel ja steht, egal, grundsätzlich Widerspruch einlegen, denn die Gegenseite kann ja keine Klage einreichen...und dann ist Schluss damit.

« Letzte Änderung: 07.03.09, 16:37:22 von webse »
Dazu muss aber erst einmal bewiesen werden, dass ich ein solches Schreiben überhaupt erhalten habe, da sowas i. d. R. ohne Einschreiben im Briefkasten landet !!!

Dann ... OK , aber die sind inzwischen m.E. z.T. cleverer .

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