Nur nochmal zur "Warnung" ....
http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/1010.html
HCK Gast |
finde ich jetzt leider nicht, aber gibt es da nicht auch ein urteil, das der betreiber eines ungeschützten/verschlüsselten wlans für fremdnutzung haftet, sobald verbotenes mit seiner ip im netz getätigt wird.
ich mein, wer ist so naiv und verschlüsselt sein wlan nicht?
Daniel_Düsentrieb (49.066) Top News Poster 1468x Beste Antwort 2838x "Danke"
| Re: Fremdes Wlan nutzen = Straftat , PC eingezogen . |
Dieser Thread passt gut zum Thema:
http://www.computerhilfen.de/hilfen-22-262254-0.html
« Erdbeben in Süd-Schweden seit 100 Jahren: pitti lebt noch! | CH Foto-Rätsel allgemein » | ||