Kaufbeleg ist aber nicht nur der Kassenzettel, kann auch eine Konto-Abbuchung sein und ich glaube sogar ein Zeuge.
Jap, so sieht's aus.
Hier noch was zum Thema (bez. Kassenbon & mangelhafte Ware):
http://www.kahle-poetes.de/tipps/tipps_details_483_13_711_174.html
Wie ist denn der Stand der Dinge eigentlich inzwischen @schalker?
Zurückgebracht, umgetauscht, verkauft oder letztendlich doch behalten?