Jetzt soll ich meine Glotze und mein Radio, genauso wie meinen PC anmelden?
Guck mal hier:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html
25. Privathaushalt
In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.
Sie betrifft auch Personen, die im Haushalt des Rundfunkteilnehmers leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt, z. B. schulpflichtige Kinder.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2008 281 Euro.
Ausnahmen:
Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen.
Das Gleiche gilt, wenn etwa die Großeltern oder Schwiegereltern in der gleichen Wohnung oder im Haus wohnen und Rundfunkgeräte haben sowie ein eigenes Einkommen oder Rente beziehen.
Untermieter und andere Personen, die nicht zur Haushaltsgemeinschaft zählen, sind selbst anmelde- und gebührenpflichtig, auch dann, wenn die Rundfunkgeräte von anderen zur Verfügung gestellt werden.
Es kommt also nicht darauf an, wem die Geräte gehören, sondern wer sie nutzt.