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TIPP : Abmahngründe - Anwaltseite
Antworten zu TIPP : Abmahngründe - Anwaltseite:
"Formal" scheint der Konsument durch die Vorschriftenflut gut geschützt.
Und der kleine ebay-Händler eher gequält.
Aber in der Praxis hat der finanzschwache Konsument, der bei ebay kauft, trotzdem wenig Schutz.
Besonders neuralischer Punkt: Wenn Kunde Geld zurück will, weil das Produkt nichts taugt oder er damit nicht zurecht kommt.
Manche Händler lassen sich lieber totschlagen als "Geld zurück".
Und den Gang vor´s Gericht scheuen doch viele Kunden, denn der Anwalt will gleich 500 Eu Vorkasse.
Fazit: Oft bleiben 100 oder 200 Eu für einen Kauf in den Sand gesetzt
Beispiel hier:
Böser ebay Händler
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