Das bedeutet dann wohl:
- Schriftliche Bestätigung des Kindes über durchgeführte Belehrung, was im WWW verboten ist.
- Ständige Überwachung des Kindes oder Protokollierung der Internetnutzung und besuchter Seiten.
Über soviel Unsinn kann man ja nur noch den Kopf schütteln. Softwareindustrie dürfte sich darüber freuen und schon einmal anfangen entsprechende Software zu entwickeln. Da kann man nur hoffen, das das Urteil nicht rechtskräftig wird.
Orwell lässt grüßen