Ich kenn ja keine keinen hier in Regensburg :/
Kann ziemlich was schiefgehen wenn man es "Schwarz" macht.
Taschengeldbasis wären unter hundert im Monat, also 2-3 Aufträge...
Gewerbe anmelden wird als minderjähriger auch schwierig.
Also eigentlich ist da nix zu machen, und bei Zeitungsanzeigen wäre ich vorsichtig man glaubt garnicht wieviele durch sowas schon ertappt wurden...
Ich kenn ja keine keinen hier in Regensburg :/
Da gibts sicher ein paar, Gelbeseiten durchblättern !
Meines wissens nach erst ab 16! Den du darfst auch keine Ausbildungsverträge ohne einwilligung deiner Eltern unterschreiben. Und Arbeiten geht erst ab 16. Jugend schutz gesetzt!
Und gut vom Wissen her.... naja kommt drauf an. Als 14 jähriger sicher nicht schlecht aber auch nicht sonderbar perfekt . Sicher noch viel zu lernen.
Des was du vor hast kannst du nach einer Ausbildung tätigen da du dann die vielen Kenntnisse hast aber jetzt noch sicher zu früh
Meines wissens nach erst ab 16! Den du darfst auch keine Ausbildungsverträge ohne einwilligung deiner Eltern unterschreiben. Und Arbeiten geht erst ab 16. Jugend schutz gesetzt!
Gewerbe würde erst ab 18 gehen, bin mir aber nicht hundertprozentig sicher ob man dafür eins anmelden müsste (im normalfall möchte ich aber sagen dass man es machen muss)
arbeiten ab 16 geht wohl, dann aber auch nur mit Einschränkungen: maximal 8 Stunden mit Pause, nur bis 20 (vielleicht 22) uhr möglich, danach grundsätzlich verboten.
Mit 14 kann man aber schon schülerjobs annehmen, dann aber wohl auch nur 4 oder 6 Stunden inklusive Pausenzeit. Bin da aber auch nicht sonderlich gut informiert, meine es aber so gehört zu haben.
Ab 13 darf man (mit Einwilligung der Eltern) täglich 2 Stunden "leichte" Arbeit machen. Aber nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während der Schule. Ab 15 dann mehr.
Gewerbe geht auch mit weniger als 18, weiß allerdings nicht, wo da die Untergrenze liegt. Dann allerdings natürlich auch mit Einwilligung der Eltern und außerdem muss ein Familiengericht die Geschäftsfähigkeit beurteilen und positiv bestätigen. Wäre aber wohl overkill für ein paar Kröten nebenher verdienen.
Wie das allgemein rechtlich aussieht weiß ich nicht, kann man vielleicht beim Finanzamt erfragen. Aber gibt ja auch genug Schüler, die privat Nachhilfe geben, die haben sicherlich auch alle ein Gewerbe angemeldet
Gewerbe würde erst ab 18 gehen, bin mir aber nicht hundertprozentig sicher ob man dafür eins anmelden müsste (im normalfall möchte ich aber sagen dass man es machen muss)
arbeiten ab 16 geht wohl, dann aber auch nur mit Einschränkungen: maximal 8 Stunden mit Pause, nur bis 20 (vielleicht 22) uhr möglich, danach grundsätzlich verboten.
Mit 14 kann man aber schon schülerjobs annehmen, dann aber wohl auch nur 4 oder 6 Stunden inklusive Pausenzeit. Bin da aber auch nicht sonderlich gut informiert, meine es aber so gehört zu haben.
Ja genau so ist es.... Man muss eben das Jugend Schutz gesetz zur hand nehmen, den auswendig weis ich das nicht mehr....
Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen verkürzt, kann die Arbeitszeit an anderen Tagen auf maximal 8,5 Stunden verlängert werden (§ . Bei einer Arbeitszeit von 4,5 -6 Stunden stehen dem Jugendlichen 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit 60 Minuten Ruhepause zu. Dabei muss die erste Pause spätestens nach 4,5 Stunden eingelegt werden, mindestens 15 Minuten dauern und darf nicht eine Stunde nach Beginn oder vor Ende der Arbeitszeit liegen (§11).
Je nach Alter (am 1. Januar des Jahres) hat ein Jugendlicher Anspruch auf unterschiedlich viel Urlaub: für 15-Jährige 30 Werktage, für 16-Jährige 27 Werktage und für 17-Jährige 25 Werktage Urlaub. Im Bergbau unter Tage gilt jeweils 3 Werktage mehr Urlaub (§ 19).
Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw.
Die im Bezug auf Ausnahmen härtesten Abschnitte betreffen Akkordarbeiten (Arbeit bei der Lohn und Arbeitsleistung gekoppelt sind) und gefährliche Arbeiten (§ 23 und 24). Hier gilt ein generelles Verbot, das nur in der Berufsausbildung umgangen werden kann, wobei hier ebenfalls noch einmal Hürden in Form von unbedingten Anforderungen an die Arbeitsstelle gegeben sind
Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind nicht abdingbar, d. h. es kann auch bei Festlegung im Arbeitsvertrag nicht davon abgewichen werden. Verstöße gegen das Gesetz gelten als Ordnungswidrigkeiten. Wer die Gesundheit oder die Arbeitsfähigkeit des Kindes, Jugendlichen oder Heranwachsenden vorsätzlich gefährdet oder schädigt, begeht eine Straftat nach § 58 Absatz 5 bzw. Absatz 6. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist damit Teil des Nebenstrafrechts.
Einfach mal durchlesen ... und schaun ob alles zutrift. Würde aber wie schon geschrieben... schauen ob jemand mal ne aushilfe braucht oder so. Den die meisten Firmen werden sicher keine 14 jährigen an einen PC alleine rum shrauben lassen.... das Alter spielt trozdem eine Rolle.
Aber an kleinen Privat unternehemn schauen evtl.
PS: wenn du wirklich so minijobs suchts auf 400€ Basis dann einfach Post oder so austragen.... machen viele
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz
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