Forum
Tipps
News
Menu-Icon

Sonstiges: Anzeige

Hi! Ein Freund von mir hat per ICQ jemand Angeboten für 50 EUR, Photoshop zu bekommen, hat dies aber nicht ernst gemeint, und ihm wird jetzt, mit einer Anzeige gedroht. Da er schon 14 ist, ist er jetzt Strafmündig!

Wie soll man vorgehen?


Antworten zu Sonstiges: Anzeige:

Keine Ahung wie  ::)
Selber schuld, wer sowas macht.
Mit Geld ist halt nicht zu spaßen 

Dummheit muß sogar bestraft werden.....
übrigens: wie kann man sich @ google nennen?
Hoffentlich wirst Du nicht gleich mitbestraft,denn der Name " Google" ist sicher geschützt!  ;)

Wem hat er das geschrieben?
Einem Freund?
Was ist das denn für ein Freund  ???
Hat er schon einen Brief bekommen oder sonst was?
Wenn nicht scheint der betroffene ein lustiger Mensch zu sein  ;D

Normalerweise ist man ja (relativ) anonym utnerwegs. Kennt der überhaupt Namen und Anschrift? Sonst müsste wirklich erstmal eine Anzeige starten und dann sehen, ob er irgendwoher die Daten / IP-Adresse herbekommen könnte. Alles sehr unwahrscheinlich. Eher ein schlechter Scherz. Hat er was von einer Kopie gesagt, sonst könnte es ja auch eine gebrauchte Version gewesen sein = legaler Verkauf usw. Ich würde abwarten und gar nichts machen und nur im Falle wenn es konkret wird dann rechtlichen Beistand suchen.

Auch eine Idee, abwarten und Tee trinken  ;D

Eigentlich absoluter Schwa*hsinn. Totale Verar*chung würde ich sowas nennen. (nicht auf dich @google bezogen)

Wenn er Photoshop gekauft hätte, dann hätte er auch das Eigentum an diesem Produkt erworben und es stände ihm frei, es für jeden erdenklichen Preis zu verkaufen oder zu verschenken. Fragt er jetzt einen Kerl, ob er's für 50€ kaufen will und der sagt 'ja', dann ist das keine Abmachung. Für ne Anzeige müsste erstmal ein Kaufvertrag von statten gehen und das geht, da ICQ, kaum mündlich zu regeln, da nicht beweisbar oder fälschbar. Da müsste dein Kumpel schon nen Vertrag aufgesetzt haben und der andere Freak ihn unterschrieben haben, damit man dies als Beweis vorlegen kann. Andernfalls, also mündlich, muss mindestens ein Zeuge dabei gewesen sein, der aussagen kann. Ist das nicht der Fall, kann man den Vertrag nicht beweisen. Daraus resultierend könnte der Typ deinen Kumpel auch nur wegen Vertragsbruch anzeigen. Außerdem braucht der Hirnie, wie Nope schon meinte, seine IP (sofern keine Daten in ICQ hinterlegt), um ihn zu identifizieren. Das geht nur mit nem ordentlichen richterlichen Beschluss. Nach neuem Gesetz des BVG bekommt der Staatsanwalt (<-- und das ist ein weiteres Problem) den aber nur, wenn die Handlung auf eine schwere Straftat oder eine te**o*istische Machenschaft schließen lässt. Das dürfte also so gut wie unmöglich sein. Des Weiteren ist der Verwaltungsaufwand wegen so nem Humbufax viel zu groß.

Auf Deutsch: Ich halte das ganze für ausgekochten Bl*dsinn.

Keine sorge, §§104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 118, 119, 125 BGB :D

So entlastet man heutzutage Jugendliche bängel *lach*

Dr. Nope?
Schonmal was von NETSTAT -A gehört? ;)
Damit hab ich schon viele IP´s rausbekommen .. hinterher fanden die es dann nicht mehr so witzig :P

Sicher, wenn ohne Proxy usw. aber wie gesagt, wo kein Kläger da auch keine IP-Rausgabe zur Adresse.

TL-Computer2
Völlig richtig. Nur geht das mit der IP nicht so einfach. Hab das schon oft über ICQ probiert. Bis jetzt unmöglich. Geht nur bei ner Direktverbindung, da heute aller Traffic über die ICQ Server geleitet wird. Man bekommt also nur deren IP.
Und zu dem "schon viele IP's rausbekommen..."
Vllt. über chat oder sowas. Aber in Foren, modernen messengern usw. ist das (fast) unmöglich.
Hab mich schon wegen dem Thema belesen. Geht nicht. Da ist das Inet sicherer geworden in den letzten Jahren.

Lieber O-TWO , Du irrst .
Wenn ich dir ein Angebot mache , ist der Handel abgeschlossen durch deine Zustimmung . Rechtsgültig !!
Ein Kollege hat wegen sowas beim Autoverkauf 1200€ draufgezahlt .

 

@HCK
Und wo bleibt der Kaufvertrag bzw. wo die Zeugen? Der Käufer als auch Verkäufer kann das Gegenteil behaupten. Weiterhin ist das ja sicher mündlich geschehen und in der Realität, also nicht über Inet. Und mit beiderseitigem Einvernehmen. Also in der Tat ein Kaufvertrag. Oder lief das übers Internet?
Aber wie, wie kann man nachweisen, dass es so war? Sehe absolut keine Möglichkeit.
Hat der Käufer nen Anwalt eingeschaltet? Die können einen ja aus allem rausreiten oder reinziehen. Und bei nem Auto gehts schon um ein bisschen mehr als 50€. Es soll auch Leute geben, die eine Handelskette, wegen einem nichtschmeckenden Bürger auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt haben. Geht alles. Aber wie verhält sich in dem Bsp. oben der Streitwert zu Gerichts-und Anwaltskosten bei 50€? Absolut sinnfrei.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in deinem Bsp. dieslebe Grundlage wie oben war. Zumal so ein Angebot, wenn nicht weiter beschrieben, nicht mal bindend sein muss. Bei ebay z.B. ist es das. Aber bei Privatverkauf an irgend eine Person.
Naja, bin auch kein Rechtsexperte. Ist mir um ehrlich zu sein ab hier auch wurscht. Offensichtlich ist für mich nur, dass es ne dumme Idee ist oder ein fake war.
Mich geht die Sache eh nichts weiter an.

Ein Vertrag ist ein Vertrag , auch ohne Schriftform & Zeugen ...
Du solltest mal in Internet schauen  ;D:o::)():-)
Deinem "Irrglauben" unterliegen noch viele Leute ....
Und Bild hält das Volk dumm .
Klar , ist mit Zeuge besser , aber wehre dich mal , wenn der Her Doktor / Professor dich verklagt ...
Dann ist deine ehrliche Haut NIX mehr wert , Leumund , Glaubwürdigkeit , "Warum sollte ein Professor lügen" usw werden dann abgewogen   .
Rate mal , zu wessen Gunsten !!!
Träum ruhig weiter ...

 PS: Sollten bei Verkausgesprächen die "anderen " zu zweit sein , IMMER einen Zeugen deiner Wahl dazubitten , sonst KEINE Chance bei Falschen Anschuldigungen .
Siehe mein Kollege mit dem Auto , da war es ein Ehepaar .

« Letzte Änderung: 22.04.08, 18:35:48 von HCK »

« Computerhilfen: Frage an @ Dr.Nope/Nico: javascript von CH?Sonstiges: Ich bin dann mal weg... »
 

Schnelle Hilfe: Hier nach ähnlichen Fragen und passenden Tipps suchen!

Fremdwörter? Erklärungen im Lexikon!
ICQ
ICQ ist ein Pionier der Instant-Messaging-Dienste (IM) und wurde 1996 von der israelischen Firma Mirabilis entwickelt. Der Name ICQ steht für den englischen Begriff ...

Hostname
Ein Hostname ist der eindeutige Name, der einem Gerät in einem Netzwerk zugewiesen wird. Dieser Name wird (parallel zu der IP Adresse) verwendet, um das Gerät i...

Google
Google ist Marktführer unter den Suchmaschinen weltweit. Geführt von dem amerikanischen Unternehmen Google Inc. werden neben der Suchmaschine auch viele weitere...