Hallo zusammen!
Mein Sony Ericsson K750i hat nun wieder einen defekt, schon den vierten. Die Arbeitsnachweise der drei unter die Garantie fallenden Reparaturen habe ich auch vorliegen.
Und nach deutschem Garantie-Recht hat man nach drei Reparaturen ja den Anspruch auf ein Neugerät oder rückzahlung des Neupreises.
Nun meinte die nett oberflächlich freundlich Dame vom SonyEricsson Support zu mir, dass dies aber nur gilt, wenn 3 mal der gleiche Fehler vorliegt.
An sich hätte ich ja auch nichts gegen eine Reparatur, allerdings geht das Handy seid der ersten Reparatur immer schneller wieder kaputt, da es glaubich auch nicht so gut für ein Gerät wie dieses ist, wenn man es ständig auseinander baut.
Bei der ersten Reparatur war das Steuerkreuz defekt,
bei der zweiten der Lautstärke Knopf,
und bei der dritten der Auslöseknopf sowie das Steuerkreuz...
Jetzt ist der Auslöseknopf wieder defekt und das Steuerkreuz funktioniert "hin und wieder" nicht richtig.
Habe ich jetzt anspruch auf ein Neugerät?
Ich bitte um schnelle Antwort, denn morgen soll das Gerät abgeholt werden, zur erneuten Reparatur.
THX im vorraus!
N!CK$ Gast |